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Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag von Niederösterreich hat am 13. Dezember 2012 beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt: | Allgemeine Bestimmungen |
§ 1Paragraph eins, | Geltungsbereich |
2. Abschnitt: | Förderung und Überwachung der Durchführung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen |
§ 2Paragraph 2, | NÖ Monitoringausschuss |
§ 3Paragraph 3, | Bestellung der Ausschussmitglieder |
§ 4Paragraph 4, | Aufgaben des NÖ Monitoringausschusses |
§ 5Paragraph 5, | Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und |
§ 6Paragraph 6, | Geschäftsführung des NÖ Monitoringausschusses |
§ 7Paragraph 7, | Ruhen und Enden von Funktionen |
§ 8Paragraph 8, | Inkrafttreten |
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag von Niederösterreich hat am 13. Dezember 2012 beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt: | Allgemeine Bestimmungen |
§ 1Paragraph eins, | Geltungsbereich |
2. Abschnitt: | Förderung und Überwachung der Durchführung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen |
§ 2Paragraph 2, | NÖ Monitoringausschuss |
§ 3Paragraph 3, | Bestellung der Ausschussmitglieder |
§ 4Paragraph 4, | Aufgaben des NÖ Monitoringausschusses |
§ 5Paragraph 5, | Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und |
§ 6Paragraph 6, | Geschäftsführung des NÖ Monitoringausschusses |
§ 7Paragraph 7, | Ruhen und Enden von Funktionen |
§ 8Paragraph 8, | Inkrafttreten |