§ 8 NÖ MTG Inkrafttreten

NÖ MTG - NÖ Monitoringgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.07.2025

Der Eintrag zu § 5 und § 8 samt Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 4 Abs. 2 und § 5 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 63/2025 treten am 1. September 2025 in Kraft.Der Eintrag zu Paragraph 5 und Paragraph 8, samt Eintrag im Inhaltsverzeichnis, Paragraph 4, Absatz 2 und Paragraph 5, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 2025, treten am 1. September 2025 in Kraft.

In Kraft seit 08.07.2025 bis 31.12.9999
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