Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 18.01.2025

Gesetze 1-3 von 3

6 Paragrafen zu Burgenländische Höchsttarifverordnung 2011 (Bgld. HTVO 2011) aktualisiert


§ 9 Bgld. HTVO 2011 Inkrafttreten

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Burgenländische Höchsttarifverordnung 2006, LGBl. Nr. 32, außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Burgenländische Höchsttarifvero... mehr lesen...


§ 8 Bgld. HTVO 2011 Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsVerfügungsberechtigten, die für das Jahr 2011 bereits den Objekttarif auf Grund der Burgenländischen Höchsttarifverordnung 2006, LGBl. Nr. 32, bezahlt haben, ist für das Jahr 2011 mit Inkrafttreten dieser Verordnung kein neuerlicher Objekttarif zu verrechnen.Verfügungsberechtigten, ... mehr lesen...


§ 4 Bgld. HTVO 2011 Kehrpflicht und zusätzliche Kosten

(1)Absatz einsDie Kehrpflicht und ihre Häufigkeit richten sich nach dem Burgenländischen Kehrgesetz 2022, LGBL. Nr. 52/2022, in der jeweils geltenden Fassung.(2)Absatz 2Entstehen der Rauchfangkehrerin oder dem Rauchfangkehrer dadurch zusätzliche Kosten, dass entweder intervallmäßige Kehrungen gem... mehr lesen...


§ 2 Bgld. HTVO 2011 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung gilt als1.Ziffer einsAbgasanlage: Anlage für die Ableitung von Verbrennungsgas von Feuerstätten für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe ins Freie, welche sowohl im Unter- als auch im Überdruck betrieben werden, mit Ausnahme der Verbindungsstücke.2.Ziffer 2Be- un... mehr lesen...


§ 1 Bgld. HTVO 2011 Allgemeines

(1)Absatz einsFür die in der Verordnung sowie in der Anlage zur Verordnung umschriebenen Leistungen des Rauchfangkehrergewerbes dürfen höchstens die sich aus dieser Verordnung und deren Anlage ergebenden Tarife verrechnet werden. Eine Vereinbarung über eine Pauschalierung anstelle einer Berechnun... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.01.25

1 Paragraf zu Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010 (K-VG 2010) aktualisiert


§ 8 K-VG 2010 Verbotene Veranstaltungen

(1)Absatz einsVerboten sinda)Litera aVeranstaltungen, die den Strafgesetzen zuwiderlaufen;b)Litera bExperimente, durch welche die Besucher der Veranstaltung gefährdet werden können, insbesondere Experimente auf dem Gebiet der Hypnose oder der Suggestion, bei denen sich der Veranstalter aus dem Kr... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.01.25

2 Paragrafen zu Erste Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004 (T-EDJ 2004) aktualisiert


§ 1 T-EDJ 2004 Tiroler Jagdkarte

Die Tiroler Jagdkarte ist entsprechend der Anlage 1 aus widerstandsfähigem Material mit den Abmessungen von 86 x 54 mm (Scheckkartenformat) herzustellen. mehr lesen...


Aktualisiert am 18.01.25
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