(LGBl Nr 87/2023)Landesgesetzblatt Nr 87 aus 2023,)Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung), ABl. Nr. L 435 vom 31.12.2020, S 1, (sog. Trinkwasserric... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, beziehen sich die Verweisungen auf diese Landesgesetze in der jeweils geltenden Fassung.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, beziehen sich die Verweisungen auf diese Bundesgesetze in der nachst... mehr lesen...
(1)Absatz einsWenn die Wasserversorgung nicht durch die Gemeinde besorgt wird, sind der Berechnung der Gebühr die der Gemeinde erwachsenden Kosten zugrunde zu legen.(2)Absatz 2Die Wasserbezugsgebühren dürfen geteilt für die Bereitstellung der Wasserversorgungsanlage und für die Möglichkeit ihrer ... mehr lesen...
(1)Absatz einsWerden Gebäude oder deren Verwendung geändert oder werden Grundstücke vergrößert oder deren Verwendung geändert, so ist ein Ergänzungsbeitrag zu entrichten, wenn sich aus einer solchen Maßnahme eine Erhöhung der dem Wasseranschlussbeitrag zugrunde gelegten Bewertungseinheiten um min... mehr lesen...
Der Wasseranschlußbeitrag ist für jene Grundstücke oder Bauwerke zu entrichten, für die rechtskräftig die Anschluss- und Benützungspflicht (§ 6) oder das Anschlussrecht (§ 9) ausgesprochen wurde.Der Wasseranschlußbeitrag ist für jene Grundstücke oder Bauwerke zu entrichten, für die rechtskräftig ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeindewasserversorgungsanlage ist entsprechend den Anforderungen der Gesundheit nach dem jeweiligen Stand der Technik zu planen, zu errichten, zu erhalten und zu betreiben.(2)Absatz 2Versorgungsleitungen sind so zu planen und zu verlegen, daß alle im Versorgungsbereich gelegen... mehr lesen...
Anlage II (zu § 13 Abs. 2)Anlage römisch II (zu Paragraph 13, Absatz 2,) BewertungseinheitenFür die Herstellung eines Kanalanschlusses beträgt die Bewertungseinheit jedenfalls 1 (Grundeinheit). Die Grundeinheit ist auf die nach den folgenden Ansätzen bei den einzelnen Anlagen sich ergebenden Bewe... mehr lesen...
Anlage I (zu § 7 Abs. 1)Anlage römisch eins (zu Paragraph 7, Absatz eins,)Anteil an einer Dunggroßvieheinheit (DGVE)je Tier Rinder über 2 Jahre 1,0Jungrinder über 3 Monate bis 2 Jahre0,6Kälber bis 3 Monate 0,15Pferde über 2 Jahre 0,9Jungpferde über 3 Monate bis 2 Jahre 0,77Fohlen bis 3 Monate 0,... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Organe des Wachkörpers Bundespolizei haben Wahrnehmungen über eine gemäß § 7 verbotene Ausbringung von Gülle, Jauche oder Senkgrubenräumgut der Behörde zur Kenntnis zu bringen. Solche Mitteilungen sind tunlichst fernmündlich vorzunehmen. Die Organe des Wachkörpers Bundespolizei ... mehr lesen...
(1)Absatz einsErfolgt die Entsorgung der Abwässer nicht durch Gemeindeeinrichtungen, sind der Berechnung der Kanalgebühren die der Gemeinde tatsächlich erwachsenen Kosten zugrunde zu legen.(2)Absatz 2Kanalgebühren dürfen geteilt für die Bereitstellung der Kanalisationsanlage und für die Möglichke... mehr lesen...
Fallen bei einem Grundstück, für das bereits ein Aufschließungsbeitrag entrichtet wurde, nachträglich die Voraussetzungen für die Einhebung des Kanalanschlußbeitrages weg oder wird ein Antrag gemäß § 6 abgewiesen, so ist binnen zwei Monaten der mit 3 Prozent jährlich verzinste Aufschließungsbeitr... mehr lesen...
(1)Absatz einsWerden Gebäude oder deren Verwendung geändert oder an den Kanal angeschlossene befestigte Flächen vergrößert, so ist ein Ergänzungsbeitrag zu entrichten, wenn sich aus einer solchen Maßnahme eine Erhöhung der dem Kanalanschlussbeitrag zugrunde gelegten Bewertungseinheiten um mindest... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Beitragssatz ist vom Gemeinderat durch Verordnung festzusetzen. Bei der Festsetzung des Beitragssatzes ist einerseits auf die Errichtungskosten und allfällige der Gemeinde aus öffentlichen Mitteln gewährte Beiträge sowie sonstige Eigenleistungen der Gemeinde und andererseits auf... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Höhe des Kanalanschlußbeitrages ergibt sich aus der Vervielfachung der Summe der Bewertungseinheiten für das anzuschließende Bauwerk oder die anzuschließende befestigte Fläche mit dem Beitragssatz (§ 14).Die Höhe des Kanalanschlußbeitrages ergibt sich aus der Vervielfachung der ... mehr lesen...
Der Kanalanschlußbeitrag ist für jene Gebäude oder befestigten Flächen zu entrichten, für die rechtskräftig ein Anschlussauftrag (§ 4) erteilt oder ein Anschlussrecht (§ 6) eingeräumt wurde.Der Kanalanschlußbeitrag ist für jene Gebäude oder befestigten Flächen zu entrichten, für die rechtskräftig... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinde ist berechtigt, die Einleitung oder Einbringung der Abwässer in Kanalisationsanlagen, insbesondere die Errichtung, Erhaltung und Wartung des Anschlußkanales und der Anlagen zur Vorbehandlung der Abwässer, sowie die Einhaltung der Entsorgungsgrundsätze zu überwachen, wei... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Ausbringung von häuslichen Abwässern, die nicht dem Stand der Technik entsprechend gereinigt oder behandelt wurden, insbesondere die Ausbringung von Fäkalschlämmen auf landwirtschaftlich genutzten Böden, ist verboten. Die Gemeinde hat für Senkgrubenräumgut aus Gebäuden außerhalb... mehr lesen...
(1)Absatz einsEin Anschlußauftrag darf nicht erteilt werden, wenna)Litera adie Kosten der baulichen Herstellung des Anschlußkanals diejenigen eines vergleichbaren, dem örtlichen Durchschnitt eines Bauabschnittes entsprechenden Anschlusses um 50 v. H. übersteigen, sofern eine sonstige schadlose Ve... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Beamten, der eine Karenz in Anspruch nimmt, darf ab der Bekanntgabe einer Karenz (§§ 2 Abs. 5, 3 Abs. 3, 4 Abs. 3 und 6 Abs. 4) bis vier Wochen in folgenden Fällen nicht gekündigt werden:Dem Beamten, der eine Karenz in Anspruch nimmt, darf ab der Bekanntgabe einer Karenz (Paragr... mehr lesen...
(1)Absatz einsLehnt der Arbeitgeber der Mutter eine Teilzeitbeschäftigung ab und nimmt die Mutter keine Karenz für diese Zeit in Anspruch, so kann der Beamte für diese Zeit, längstens bis zu den im § 2 Abs. 1, 1a und 5a und § 3 Abs. 1 genannten Zeitpunkten, Karenz in Anspruch nehmen. (Anm: LGBl.N... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Beamten kann auf sein Verlangen gewährt werden, dass er drei Monate seiner Karenz aufschiebt und bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres des Kindes verbraucht, sofern nicht wichtige dienstliche Erfordernisse entgegenstehen. Dabei ist das Erfordernis des geordneten Dienstbetrie... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Karenz nach § 2 kann zweimal geteilt und abwechselnd mit der Mutter in Anspruch genommen werden. Teilen die Eltern die Karenz, so verlängert sich der Karenzanspruch bis zum Ablauf des 24. Lebensmonats des Kindes. Ein Karenzteil muss mindestens zwei Monate betragen und beginnt zu... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem männlichen Beamten (im Folgenden: „Beamten“) ist auf sein Verlangen Karenz gegen Entfall der Bezüge bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats seines Kindes, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, zu gewähren, wenn er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt; eine gleichzeiti... mehr lesen...
(1)Absatz einsLehnt der Arbeitgeber des Vaters eine Teilzeitbeschäftigung ab und nimmt der Vater keine Karenz für diese Zeit in Anspruch, so kann die Dienstnehmerin für diese Zeit, längstens bis zu den im § 10 Abs. 1, 1a, 7a und § 11 Abs. 1 genannten Zeitpunkten, Karenz in Anspruch nehmen. (Anm: ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Dienstnehmerin kann auf ihr Verlangen gewährt werden, dass sie drei Monate ihrer Karenz aufschiebt und bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres des Kindes verbraucht, sofern nicht wichtige dienstliche Erfordernisse entgegenstehen. Dabei ist das Erfordernis des geordneten Dienst... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Karenz kann zweimal mit dem Vater geteilt werden. Teilen die Eltern die Karenz, so verlängert sich der Karenzanspruch bis zum Ablauf des 24. Lebensmonats des Kindes. Jeder Teil der Karenz der Dienstnehmerin muss mindestens zwei Monate betragen. Er ist in dem im § 10 Abs. 1 festg... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Dienstnehmerin ist auf ihr Verlangen im Anschluss an die Frist des § 4 Abs. 1 und 2 Karenz gegen Entfall der Bezüge bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, zu gewähren, wenn sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt; ei... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Neufassung des § 4 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 24/1982 ist mit 1. Mai 1982 in Kraft getreten.Die Neufassung des Paragraph 4, Absatz eins, durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 24 aus 1982, ist mit 1. Mai 1982 in Kraft getreten.(2)Absatz 2Die Neufassung der §§ 3 Z 2 und ... mehr lesen...
Paragraph 13 a,(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Verweise in diesem Gesetz auf Bundesvorschriften sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:a)Litera aArbeitsruhegesetz, BGBl. Nr. 144... mehr lesen...
Paragraph 4 a,(1)Absatz einsDie Einhebungspflichtigen haben die in § 2 genannten Unterkünfte unter Bekanntgabe der Adressen innerhalb von zwei Wochen nach Entstehung der Abgabepflicht (§ 2) der Gemeinde anzuzeigen.Die Einhebungspflichtigen haben die in Paragraph 2, genannten Unterkünfte unter Bek... mehr lesen...
Paragraph 2,(1)Absatz einsAbgabepflichtig ist, wer in einer Gemeinde des Landes Steiermarka)Litera ain einem gastgewerblichen oder sonstigen Beherbergungsbetrieb,b)Litera bauf einem Camping-, Wohnwagen- bzw. Mobilheimplatz oderc)Litera cin einer Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nimmt, oh... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Änderung des § 15 Abs. 2 Z 1, 2 und 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 18/2002 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Die Änderung des Paragraph 15, Absatz 2, Ziffer eins,, 2 und 3 durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 18 aus 2002, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(2)Absatz 2Die Änderu... mehr lesen...
Soweit in diesem Gesetz Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die sprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form sinngemäß für alle Geschlechter.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2010, LGBl. Nr. 97/2024Anmerkung, i... mehr lesen...
Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer1.Ziffer einsdie Prostitution entgegen § 3 Abs. 1 oder 5 ausübt oder anbahnt;die Prostitution entgegen Paragraph 3, Absatz eins, oder 5 ausübt oder anbahnt;2.Ziffer 2außerhalb der gemäß § 3 Abs. 2 und 3 zugelassenen Örtlichkeiten die Prostitution ausübt oder... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Räume eines Bordells dürfen zur Ausübung, die Räume einer bordellähnlichen Einrichtung zur Anbahnung der Prostitution nur Personen überlassen werden, die1.Ziffer einsvom Verbot des § 3 Abs. 1 nicht erfaßt sind undvom Verbot des Paragraph 3, Absatz eins, nicht erfaßt sind und2.Zi... mehr lesen...
Die Bordellbewilligung darf nur natürlichen Personen erteilt werden, die1.Ziffer einseigenberechtigt sind,2.Ziffer 2die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben oder Drittstaatsangehörige... mehr lesen...
(1)Absatz einsPersonen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Personen, gegen deren Prostitutionsausübung pflegschaftsbehördliche Bedenken bestehen, dürfen die Prostitution weder ausüben noch anbahnen.(2)Absatz 2Die Ausübung der Prostitution ist zulässig,1.Ziffer einsin behördlic... mehr lesen...