§ 15a Stmk. PG (weggefallen)

Steiermärkisches Prostitutionsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2025 bis 31.12.9999
Soweit in diesem Gesetz Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die sprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form sinngemäß für alle Geschlechter.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2010§ 15a , LGBl. Nr. 97/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt NrStmk. 13 aus 2010,, Landesgesetzblatt NrPG seit 31.08.2025 weggefallen. 97 aus 2024,

Stand vor dem 31.08.2025

In Kraft vom 21.10.2024 bis 31.08.2025
Soweit in diesem Gesetz Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die sprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form sinngemäß für alle Geschlechter.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2010§ 15a , LGBl. Nr. 97/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt NrStmk. 13 aus 2010,, Landesgesetzblatt NrPG seit 31.08.2025 weggefallen. 97 aus 2024,

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten