Gesetzesaktualisierungen

21 Gesetze aktualisiert am 13.06.2024

Gesetze 21-21 von 21

2 Paragrafen zu Allgemeine Dienstvorschriften für das Bundesheer (ADV) aktualisiert


§ 35 ADV Schlußbestimmungen

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. März 1979 in Kraft.(2)Absatz 2Die Promulgationsklausel, § 2 Z 6, § 2a samt Überschrift, § 8 Abs. 5, § 10 Abs. 1, 2, 3, 8 und 10, § 20 Abs. 2, § 29 Abs. 1, § 30 Abs. 5 sowie § 31 Abs. 2, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 7/1998, sind mit... mehr lesen...


§ 10 ADV Verhalten bei Erkrankungen und Verletzungen

Ärztliche Betreuung der Soldaten(1)Absatz einsPräsenz- oder Ausbildungsdienst leistende Soldaten, die einer ärztlichen Betreuung bedürfen, sind verpflichtet, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die militärmedizinischen Einrichtungen des Bundesheeres in Anspruch zu nehmen. Soldaten, die dem... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.06.24
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