Gesetzesaktualisierungen

13 Gesetze aktualisiert am 14.08.2023

Gesetze 11-13 von 13

2 Paragrafen zu Anzeige von übertragbaren Krankheiten (ÜKV) aktualisiert


§ 6 ÜKV

(1)Absatz einsMit Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung treten außer Kraft:1.Ziffer eins Die Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem Handelsminister vom 5. Mai 1914, R. G. Bl. Nr. 103, betreffend die Anzeige von übertragbaren Krankheiten,2.Ziffer 2 der Runderlaß des Reichsminis... mehr lesen...


Anl. 1 ÜKV

Anzeige gemäß § 2 Abs. 1 des Epidemiegesetzes 1950Anzeige gemäß Paragraph 2, Absatz eins, des Epidemiegesetzes 1950(Anm.: Anlage I als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage römisch eins als PDF dokumentiert) mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.23

7 Paragrafen zu Umwandlungsgesetz (UmwG) aktualisiert


§ 6 UmwG In-Kraft-Treten

(1)Absatz eins§ 1, § 2, § 4 und § 5 Abs. 1 in der Fassung des Handelsrechts-Änderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 120/2005, treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft. § 4 ist in dieser Fassung auf Umwandlungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2006 zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet werden.Paragra... mehr lesen...


§ 5 UmwG Umwandlung unter gleichzeitiger Errichtung einer eingetragenen Personengesellschaft

(1)Absatz einsDie Hauptversammlung (Generalversammlung) einer Kapitalgesellschaft kann die Errichtung einer offenen Gesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft und zugleich die Übertragung des Vermögens der Kapitalgesellschaft auf die offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft beschließen. ... mehr lesen...


§ 4 UmwG Firmenfortführung

§ 4.Paragraph 4, Führt der Hauptgesellschafter das von der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft betriebene Unternehmen weiter, kann er die bisherige Firma unter den Voraussetzungen des § 22 UGB fortführen. Führt der Hauptgesellschafter das von der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft betriebene Unter... mehr lesen...


§ 3 UmwG Anmeldung und Eintragung der Umwandlung

(1)Absatz einsDer Vorstand (die Geschäftsführung) der Kapitalgesellschaft und der Hauptgesellschafter haben die Umwandlung zur Eintragung in das Firmenbuch beim Gericht, in dessen Sprengel die Kapitalgesellschaft ihren Sitz hat, anzumelden. Der Anmeldung sind in Urschrift, Ausfertigung oder begla... mehr lesen...


§ 2 UmwG Umwandlung durch Übertragung des Unternehmens auf den Hauptgesellschafter

(1)Absatz einsDie Hauptversammlung (Generalversammlung) der Kapitalgesellschaft kann die Umwandlung durch Übertragung des Unternehmens auf den Hauptgesellschafter beschließen, wenn ihm Anteilsrechte an mindestens neun Zehnteln des Grundkapitals (Stammkapitals) gehören und er für die Umwandlung st... mehr lesen...


§ 1 UmwG Begriff der Umwandlung

§ 1.Paragraph eins, Kapitalgesellschaften können nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen unter Ausschluß der Abwicklung durch Übertragung des Unternehmens im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf einen Gesellschafter oder in eine offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft (Nachfolgerechtsträger) ... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.23

15 Paragrafen zu Volksbegehrengesetz 2018 (VoBeG) aktualisiert


§ 26 VoBeG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Volksbegehrengesetz 1973, BGBl. Nr. 344/1973, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 12/2012, außer Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Volksbeg... mehr lesen...


§ 24 VoBeG Übergangsbestimmung

§ 24.Paragraph 24, Die Eintragungsbehörden können Verlautbarungen gemäß §10 letzter Satz, die vor Inkrafttreten des Wahlrechtsänderungsgesetzes 2023, BGBl. I Nr 7/2023, ergangen sind, den geänderten Vorgaben des § 8 anpassen. Die Anpassung hat spätestens zum Stichtag des von der Verlautbarung bet... mehr lesen...


§ 22 VoBeG Sprachliche Gleichbehandlung

§ 22.Paragraph 22, Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifis... mehr lesen...


§ 13 VoBeG Ergebnisermittlung

(1)Absatz einsAnhand der für ein Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung ist am letzten Tag des Eintragungszeitraums um 20.15 Uhr1.Ziffer einsdie Summe der Stimmberechtigten laut Wählerevidenz,2.Ziffer 2die Summe der Eintragungenfestzustellen und im Internet zu veröffentlichen.(2)Absatz 2Weite... mehr lesen...


§ 12 VoBeG Anwendungen von Bestimmungen der NRWO

§ 12.Paragraph 12, Im Übrigen gelten für das Eintragungsverfahren sinngemäß die Bestimmungen der §§ 52 Abs. 4, 58, 65, 66 und 74 NRWO. Im Übrigen gelten für das Eintragungsverfahren sinngemäß die Bestimmungen der Paragraphen 52, Absatz 4,, 58, 65, 66 und 74 NRWO. mehr lesen...


§ 11 VoBeG Vornahme der Eintragung

(1)Absatz einsEintragungen für ein Volksbegehren können innerhalb des Eintragungszeitraums auf folgende Weise getätigt werden:1.Ziffer einsIn Form des elektronischen Nachweises der eindeutigen Identität der Person und der Authentizität der Eintragung im Sinn von § 4 E-GovG über eine vom Bundesmin... mehr lesen...


§ 10 VoBeG Verlautbarung des Eintragungsverfahrens

§ 10.Paragraph 10, Ist ein Eintragungsverfahren durchzuführen, so hat die Eintragungsbehörde unter Berufung auf die gemäß § 6 Abs. 4 veröffentlichte Entscheidung in ortsüblicher Weise, jedenfalls aber auch durch öffentlichen Anschlag, zu verlautbaren, dass die Stimmberechtigten innerhalb des Eint... mehr lesen...


§ 8 VoBeG Eintragungsbehörden

(1)Absatz einsEintragungen werden, sofern sie nicht online getätigt werden, von der Eintragungsbehörde (Gemeinde im übertragenen Wirkungsbereich) entgegengenommen. Die Gemeinde hat die Eintragungsorte, in denen Stimmberechtigte die Eintragungen vornehmen können, zu bestimmen. In jeder Gemeinde, i... mehr lesen...


§ 6 VoBeG Entscheidung über den Einleitungsantrag

(1)Absatz einsInnerhalb von drei Wochen ist über den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens zu entscheiden. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn die Voraussetzungen für die Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren (§ 3 Abs. 5 bis 7) erfüllt sind und für das Volksbegehren die erforderliche... mehr lesen...


§ 5 VoBeG Unterstützung des Einleitungsantrags

(1)Absatz einsUnterstützungserklärungen für ein Volksbegehren können auf folgende Weise abgegeben werden:1.Ziffer einsIn Form des elektronischen Nachweises der eindeutigen Identität der Person und der Authentizität der Unterstützungserklärung im Sinn von § 4 des EIn Form des elektronischen Nachwe... mehr lesen...


§ 4 VoBeG Zulassung der Anmeldung

(1)Absatz einsInnerhalb von zwei Wochen ist über die Anmeldung (§ 3 Abs. 1) zu entscheiden. Die Anmeldung ist zuzulassen, wenn die Voraussetzungen (§ 3 Abs. 3 Z 1 bis 5) erfüllt sind.Innerhalb von zwei Wochen ist über die Anmeldung (Paragraph 3, Absatz eins,) zu entscheiden. Die Anmeldung ist zuz... mehr lesen...


§ 3 VoBeG Einbringung der Anmeldung

(1)Absatz einsDie Anmeldung des Verfahrens für ein Volksbegehren (Abs. 3) sowie die Beantragung der Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren (Abs. 5) ist beim Bundesminister für Inneres vorzunehmen. Das Volksbegehren muss eine durch Bundesgesetz zu regelnde Angelegenheit betreffen und kann... mehr lesen...


Volksbegehrengesetz 2018 (VoBeG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2022 § 0 gültig von 05.04.2020 bis 19.07.2022 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.08.23
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