Gesetzesaktualisierungen

9 Gesetze aktualisiert am 13.04.2022

Gesetze 1-9 von 9

9 Paragrafen zu Pensionskassengesetz (PKG) aktualisiert


§ 51 PKG Inkrafttreten; Außerkrafttreten

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1990 in Kraft, die §§ 2 Abs. 2, 24 Abs. 1, 3, 4, 6 und 7 sowie 48 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 20/1992 treten mit 1. Jänner 1991 in Kraft.(2) § 1 Abs. 2 und 2a, § 2 Abs. 2, § 5 samt Überschrift, § 6 Abs. 1, § 6a samt Überschrift, § 7 Abs. 2... mehr lesen...


§ 49b PKG Verweise und Verordnungen

(1) Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(1a) Soweit in diesem Bundesgesetz auf folgende Rechtsakte der Europäischen Union verwiesen wird, sind diese, sofern nichts Ande... mehr lesen...


§ 46a PKG

(1) Wer als Verantwortlicher (§ 9 VStG) einer Pensionskasse1.die Anzeige der beabsichtigten Tätigkeit im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates nach § 11a Abs. 2 und 3 unterlässt;2.die Anzeige nach § 11a Abs. 5 über Änderung der Bedingungen der Angaben nach § 11a Abs. 2 und 3 unterlässt;3.de... mehr lesen...


§ 33 PKG Aufsicht

(1) Die Pensionskassen unterliegen der Aufsicht der FMA.(2) Die FMA hat die Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu überwachen. Dabei hat sie auf das volkswirtschaftliche Interesse an der Funktionsfähigkeit der Pensionskassen, die Stabilität und Solidität der Pensionskassen und die I... mehr lesen...


§ 30 PKG Jahresabschluß und Rechenschaftsbericht

(1) Das Geschäftsjahr der Pensionskassen und der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften ist das Kalenderjahr.(2) Für die Rechnungslegung der Pensionskassen gelten die Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches – UGB, dRGBl. S. 219/1897, soweit dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt.(3) Neben ... mehr lesen...


§ 19 PKG Informationspflichten

(1) Der Arbeitgeber, die Anwartschafts- und die Leistungsberechtigten haben der Pensionskasse sämtliche für die Beiträge, Anwartschaften und Pensionsleistungen und deren Änderung maßgeblichen Umstände in dem im Pensionskassenvertrag festgelegten Ausmaß unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolg... mehr lesen...


§ 12a PKG Veranlagungs- und Risikogemeinschaft mit Garantie

(1) Die Pensionskasse hat, sofern nicht Abs. 6 angewendet wird, abweichend von § 12 Abs. 2 und 4 eine auf Veranlagungssicherheit und Pensionsstabilität ausgerichtete VRG zu führen (Sicherheits-VRG), die folgende Bedingungen erfüllen muss:1.Es dürfen weder Pensionskassenzusagena)mit Mindestertrags... mehr lesen...


§ 9 PKG

Die Konzession ist zu erteilen, wenn1.weder die Satzung noch der Geschäftsplan Bestimmungen enthalten, welche die Erfüllung der Verpflichtungen der Pensionskasse oder die ordnungsgemäße Verwaltung der Pensionskasse nicht gewährleisten;2.die Aktionäre, die wenigstens 10 vH des Grundkapitals der Pe... mehr lesen...


§ 7 PKG Eigenmittel

(1) Jede Pensionskasse muss im Interesse der Erhaltung ihrer Funktionsfähigkeit jederzeit ihrem Risiko entsprechende Eigenmittel halten. Diese haben jederzeit zumindest 1 vH des in der Bilanz der Pensionskasse zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Gesamtwertes der Deckungsrückstellung aller Veranlagun... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.04.22

3 Paragrafen zu Geschäftsordnung - LGO 2001 (LGO 2001) aktualisiert


§ 67 LGO 2001

(1) Wahlvorschläge sind dem Präsidenten vor Beginn des Wahlvorganges schriftlich zu überreichen. Er hat sie dem Landtag zur Kenntnis zu bringen.(2) Wahlen werden, sofern nicht anderes bestimmt ist, mittels Stimmzettel vorgenommen und durch einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entsch... mehr lesen...


Geschäftsordnung - LGO 2001 (LGO 2001) Fundstelle

LGBl. 0010-1LGBl. Nr. 71/2017[CELEX-Nr.: 32015L1535]LGBl. Nr. 107/2017LGBl. Nr. 11/2018LGBl. Nr. 75/2019LGBl. Nr. 63/2020LGBl. Nr. 3/2022LGBl. Nr. 23/2022 Inhaltsverzeichnis Abschnitt IDie Abgeordneten zum Landtag§ 1Wahlschein§ 2Gelöbnis der Abgeordneten§ 3Sitz und Stimme§ 4Zuordnung§ 5Immunität ... mehr lesen...


§ 73a LGO 2001

(1) Die Eintragung zu § 35 des Inhaltsverzeichnisses sowie § 31 Absatz 1 Z 3 und 10 und § 35 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 11/2018 treten mit 1. August 2018 in Kraft.(2) Die Eintragung zu § 16a des Inhaltsverzeichnisses sowie § 16a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 75/2019... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.04.22

4 Paragrafen zu NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979) aktualisiert


Art. 62 NÖ LV 1979

(1) Dieses Landesverfassungsgesetz tritt mit 1. Jänner 1979 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesverfassungsgesetz für das Land Niederösterreich in der Fassung von 1930, LGBl.Nr. 137, zuletzt geändert durch die Vierte Landesverfassungsnovelle, LGBl.Nr. 288/1969, außer Kraft.(2) Art. 33 Abs. 1 u... mehr lesen...


Art. 8 NÖ LV 1979

(1) Die Gesetzgebung des Landes Niederösterreich wird vom Landtag ausgeübt. Der Landtag besteht aus 56 Abgeordneten.(2) Die Abgeordneten werden auf Grund des gleichen, unmittelbaren, freien, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechtes gewählt.(3) Das Landesgebiet ist in räumlich geschlossene ... mehr lesen...


Art. 3 NÖ LV 1979

(1) Österreichische Staatsbürger, die in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz gemäß Art. 6 Abs. 3 und 4 B-VG haben, sind – unbeschadet staatsbürgerschaftsrechtlicher Vorschriften – Niederösterreichische Landesbürger.(2) Durch Landesgesetz kann geregelt werden, dass auch ... mehr lesen...


NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979) Fundstelle

LGBl. 0001-1LGBl. 0001-2LGBl. 0001-3LGBl. 0001-4LGBl. 0001-5LGBl. 0001-6[CELEX-Nr.: 383L0189, 388L0182, 394L0010, 394L0010R(01)]LGBl. 0001-7LGBl. 0001-8 (DFB)LGBl. 0001-9LGBl. 0001-10[CELEX-Nr.: 398L0034, 398L0048]LGBl. 0001-11LGBl. 0001-12LGBl. 0001-13LGBl. 0001-14LGBl. 0001-15LGBl. 0001-16LGBl.... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.04.22

9 Paragrafen zu NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) aktualisiert


Art. 1 § 78 NÖ GRWO 1994

(1) § 20 Abs. 1 und 2 in der bisher geltenden Fassung LGBl. 0350-10 ist auf bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 mit Vorsatz begangene und von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlungen anzuwenden. § 20 Abs. 1 und 2 in der Fassung LGBl. Nr. 31/2017 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraf... mehr lesen...


Art. 1 § 63 NÖ GRWO 1994

(1) Die Beisitzer und Ersatzmitglieder der Stadtwahlbehörde werden vom Stadtsenat, die Beisitzer und Ersatzmitglieder der Sprengelwahlbehörden von der Stadtwahlbehörde bestellt.(2) Der richterliche Beisitzer der Stadtwahlbehörde und sein Ersatzmitglied werden auf Grund eines vom Stadtwahlleiter e... mehr lesen...


Art. 1 § 43 NÖ GRWO 1994

(1) Um den in Heimen und Anstalten untergebrachten Wahlberechtigten die Ausübung des Wahlrechtes zu erleichtern, kann die Gemeindewahlbehörde für den örtlichen Unterbringungsbereich einen oder mehrere besondere Wahlsprengel einrichten.(2) Gehfähige Heim- oder Anstaltsbewohner müssen ihr Wahlrecht... mehr lesen...


Art. 1 § 42 NÖ GRWO 1994

(1) Wähler, die eine Wahlkarte besitzen, müssen außer dieser auch noch eine Urkunde oder amtliche Bescheinigung vorweisen, aus der sich die Identität mit der in der Wahlkarte genannten Person ergibt. Die Vorlage einer solchen Urkunde ist dann nicht notwendig, wenn der Wähler der Mehrheit der Mitg... mehr lesen...


Art. 1 § 18 NÖ GRWO 1994

(1) Die Wahlberechtigten einer Gemeinde bilden den Wahlkörper. Diese Personen müssen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden.(2) Wählerverzeichnisse müssen von den Gemeinden unter Bedachtnahme auf § 17 Abs. 1 aufgrund der Gemeinde-Wählerevidenz (§ 4 des NÖ Landesbürgerevidenzengesetzes 2019, ... mehr lesen...


Art. 1 § 17 NÖ GRWO 1994

(1) Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz gemäß Art. 6 Abs. ... mehr lesen...


Art. 1 § 14 NÖ GRWO 1994

(1) Die Vorschläge zur Bestellung der Beisitzer, Ersatzmitglieder und Vertrauenspersonen müssen hinsichtlicha)der Gemeindewahlbehörde binnen einer Woche nach dem Stichtag beim Vorsitzenden der Bezirkswahlbehörde,b)der Sprengelwahlbehörden binnen vier Wochen nach dem Stichtag beim Vorsitzenden der... mehr lesen...


Art. 1 § 13 NÖ GRWO 1994

(1) Die Beisitzer der Landes-Hauptwahlbehörde, die nicht Richter sind, werden aufgrund von Vorschlägen der im Landtag vertretenen Parteien nach dem Verhältnis der bei der letzten Landtagswahl für sie abgegebenen Stimmen durch die Landesregierung berufen. Die richterlichen Mitglieder werden von de... mehr lesen...


NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) Fundstelle

LGBl. 0350-1LGBl. 0350-2LGBl. 0350-3LGBl. 0350-4[CELEX-Nr.: 31994L0080, 31996L0030]LGBl. 0350-5 (VfGH)LGBl. 0350-6LGBl. 0350-7LGBl. 0350-8LGBl. 0350-9LGBl. 0350-10LGBl. Nr. 31/2017LGBl. Nr. 23/2018LGBl. Nr. 27/2019[CELEX-Nr. 32006L0106, 32013L0019]LGBl. Nr. 72/2019LGBl. Nr. 34/2020LGBl. Nr. 55/20... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.04.22

2 Paragrafen zu NÖ Feldschutzgesetz (NÖ FSG) aktualisiert


§ 2 NÖ FSG

(1) Zum Schutz gegen das unbefugte Gebrauchen, Verunreinigen, Beschädigen oder Vernichten fremden Feldgutes sowie gegen das unbefugte Entziehen oder Zueignen fremden Feldgutes (Feldfrevel) kann die Gemeinde Feldschutzorgane bestellen. Diese sind Hilfsorgane der Gemeinde.(2) Als Feldschutzorgane d... mehr lesen...


NÖ Feldschutzgesetz (NÖ FSG) Fundstelle

LGBl. 6120-1LGBl. 6120-2LGBl. Nr. 23/2022 mehr lesen...


Aktualisiert am 13.04.22

3 Paragrafen zu NÖ Seniorengesetz (NÖ SeniorG) aktualisiert


§ 2 NÖ SeniorG

(1) Als NÖ Senioren im Sinne dieses Gesetzes gelten alle österreichischen Staatsbürger und Staatsangehörigen eines anderen EWR-Mitgliedstaates, die in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz haben und-entweder aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung einen Ruh... mehr lesen...


NÖ Seniorengesetz (NÖ SeniorG) Fundstelle

LGBl. 9280-1LGBl. 9280-2LGBl. 9280-3LGBl. Nr. 23/2018LGBl. Nr. 69/2018LGBl. Nr. 23/2022 mehr lesen...


§ 9 NÖ SeniorG

(1) § 5a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.(2) § 2 Abs. 1 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2022 tritt am 1. Juni 2022 in Kraft. mehr lesen...


Aktualisiert am 13.04.22

4 Paragrafen zu NÖ Familiengesetz (NÖ FG) aktualisiert


§ 13 NÖ FG

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2) Das Inhaltsverzeichnis und § 7a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.(3) Das Inhaltsverzeichnis zu § 12 und § 12 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 32/2018 t... mehr lesen...


§ 3a NÖ FG

Die Fördermaßnahmen des II. Abschnittes gelten auch für eingetragene Partnerschaften entsprechend dem Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft, BGBl. I Nr. 135/2009 in der Fassung BGBl. I Nr. 86/2021, soweit die Partner österreichische Staatsbürger und/oder Staatsangehörige anderer EWR-Mi... mehr lesen...


§ 3 NÖ FG

Als NÖ Familie im Sinne dieses Gesetzes gelten-eheliche Lebensgemeinschaften österreichischer Staatsbürger und/oder Staatsangehöriger anderer EWR-Mitgliedstaaten, die in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz haben, mit ihrem Kind (ihren Kindern) und-Lebensgemeinschaften a... mehr lesen...


NÖ Familiengesetz (NÖ FG) Fundstelle

LGBl. 3505-1 (EWR-Rechtsanpassung)LGBl. 3505-2LGBl. 3505-3LGBl. Nr. 23/2018LGBl. Nr. 32/2018LGBl. Nr. 69/2018LGBl. Nr. 31/2020LGBl. Nr. 23/2022I. ALLGEMEINES§ 1 Zielsetzung§ 2 Abgrenzung§ 3 NÖ Familie im Sinne dieses Gesetzes II. FÖRDERUNGSMASSNAHMEN FÜR DIE NÖ FAMILIEN§ 4 Grundsätze der Förderun... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.04.22

2 Paragrafen zu NÖ Einsatzopfergesetz (NÖ EOG) aktualisiert


§ 5 NÖ EOG

(1) Die Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der NÖ Landesfeuerwehrverband, die Feuerwehren und allenfalls in Betracht kommende landesgesetzlich geregelte Körperschaften haben den Organen des Fonds (§ 6) im Einzelfall jene Auskünfte zu erteilen, die zur Beurteilu... mehr lesen...


NÖ Einsatzopfergesetz (NÖ EOG) Fundstelle

LGBl. 4470-1LGBl. 4470-2LGBl. 4470-3LGBl. Nr. 23/2022 mehr lesen...


Aktualisiert am 13.04.22

3 Paragrafen zu NÖ Umweltschutzgesetz (NÖ USG) aktualisiert


§ 15 NÖ USG

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1985 in Kraft.(2) Die Organe der NÖ Umweltanwaltschaft und die Umweltsgemeinderäte dürfen aufgrund dieses Gesetzes bereits von dem der Kundmachung folgenden Tag an bestellt werden.(3) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes dürfen bereits von dem der Kundmachung... mehr lesen...


§ 6 NÖ USG

(1) Volljährige Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in Niederösterreich, die den Nachweis erbracht haben, dass sie mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Umweltschutzorgane vertraut sind und – soweit die Bestellung nicht von einer Gemeinde beantragt wurde – einer Ve... mehr lesen...


NÖ Umweltschutzgesetz (NÖ USG) Fundstelle

LGBl. 8050-1LGBl. 8050-2 (EWR-Rechtsanpassung)LGBl. 8050-3LGBl. 8050-4LGBl. 8050-5[CELEX-Nr.: 390L0313]LGBl. 8050-6LGBl. 8050-7[CELEX-Nr.: 32003L0004]LGBl. 8050-8LGBl. Nr. 23/2022 mehr lesen...


Aktualisiert am 13.04.22
Gesetze 1-9 von 9