Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 27.08.2021

Gesetze 1-2 von 2

2 Paragrafen zu Parteienfinanzierungs- und Klubförderungsgesetz 2012, Tiroler (T-PK) aktualisiert


§ 4 T-PK

Spenden an politische Parteien und an sonstige wahlwerbende Parteien im Sinn des § 2 Z 2 PartG, deren Gesamtbetrag in einem Kalenderjahr (Rechenschaftsjahr) den Betrag von 1.000,– Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders in einer Anlage zum Rechenschaftsbericht... mehr lesen...


§ 1 T-PK

(1) Das Land Tirol gewährt im Sinn des § 3 des Parteiengesetzes 2012 – PartG, BGBl. I Nr. 56, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 10/2021, den politischen Parteien in Tirol für ihre Tätigkeit bei der Mitwirkung an der politischen Willensbildung Förderungen nach Maßgabe der folgenden Bes... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.08.21

4 Paragrafen zu Innsbrucker Wahlordnung 2011 - IWO 2011, Gesetz (IWO 2011) aktualisiert


§ 83 IWO 2011

In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates ist insbesonderea)außer im Fall des § 11 lit. b des Innsbrucker Stadtrechts 1975 die Anzahl der weiteren Mitglieder des Stadtsenates festzusetzen,b)zu ermitteln, wie viele Stellen des Stadtsenates auf die einzelnen Gemeinderatsparteien entfallen,c... mehr lesen...


§ 82 IWO 2011

(1) Zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates und zur Wahl des Stadtsenates hat der neu gewählte Bürgermeister, wenn dieser jedoch nach § 85 Abs. 2 erst vom Gemeinderat aus dessen Mitte zu wählen oder wenn der neu gewählte Bürgermeister verhindert ist, das älteste Mitglied des ... mehr lesen...


§ 78 IWO 2011

(1) Die Hauptwahlbehörde hat die engere Wahl mindestens zehn Tage vorher kundzumachen. Die Kundmachung hat neben dem Tag der engeren Wahl den Familiennamen und Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Adresse der in die engere Wahl gekommenen Wahlwerber und die Bezeichnung der Wählergruppe s... mehr lesen...


§ 54 IWO 2011

(1) Zur Stimmabgabe hat der einzelne Wähler vor die Wahlbehörde zu treten, seinen Familiennamen und Vornamen und seine Adresse zu nennen und einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein und dergleichen), aus dem seine Identität ersichtlich ist, oder eine sonstige amt... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.08.21
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