Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 10.07.2021

Gesetze 1-1 von 1

10 Paragrafen zu Batterienverordnung (BatVO) aktualisiert


§ 1 BatVO Ziele

Ziele dieser Verordnung sind1.die Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus,2.die Vermeidung von Abfällen von Batterien und – sofern diese Abfälle nicht vermeidbar sind – die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um ... mehr lesen...


§ 5 BatVO Behandlung von Altbatterien

(1) Hersteller haben für die zurückgenommenen Altbatterien nachweislich sicherzustellen, dass1.diese entsprechend dem Stand der Technik behandelt werden,2.die Anforderungen gemäß der Verordnung über Abfallbehandlungspflichten (AbfallBPV), BGBl. II Nr. 102/2017, in der jeweils geltenden Fassung, e... mehr lesen...


§ 9 BatVO Rückgabe von Gerätealtbatterien

(1) Letztverbraucher können Gerätealtbatterien zumindest unentgeltlich zurückgeben1.bei Sammelstellen gemäß § 3 Z 15 lit. a,2.bei Sammelstellen gemäß § 3 Z 15 lit. b,3.bei sonstigen Rückgabemöglichkeiten, welche Hersteller oder Sammel- und Verwertungssysteme dafür einrichten,4.beim Letztvertreibe... mehr lesen...


§ 17 BatVO Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines Sammel- und Verwertungssystems

(1) Ein Sammel- und Verwertungssystem für Altbatterien kann zur Übernahme der Verpflichtungen gemäß § 16 Abs. 1 oder 2 nur gesamthaft für eine oder mehrere Sammel- und Behandlungskategorien errichtet und betrieben werden.(2) Sammel- und Verwertungssysteme für Gerätealtbatterien haben eine entspre... mehr lesen...


§ 21 BatVO Meldung und Weiterleitung eines Abholbedarfs

(1) Sammel- und Verwertungssysteme für Gerätealtbatterien haben entsprechend ihrem Verpflichtungsanteil gemäß Anhang 4 Gerätealtbatterien von Sammelstellen gemäß § 3 Z 15 abzuholen, wenn ihnen die Koordinierungsstelle einen Abholbedarf von Gerätealtbatterien elektronisch weiterleitet.Die Weiterle... mehr lesen...


§ 22 BatVO Registrierung der Verpflichteten

(1) Hersteller haben folgende Daten elektronisch über die Internetseite edm.gv.at im Register gemäß § 22 Abs. 1 AWG 2002 zu registrieren und sicherzustellen, dass diese Daten zur Verfügung stehen:1.Namen (inklusive der Handelsmarke, soweit bekannt), Anschriften (zB Sitz) des Herstellers und die f... mehr lesen...


§ 25 BatVO Meldungen über die Sammlung und Behandlung

(1) Hersteller von Geräte- oder Fahrzeugbatterien haben bis zum 10. April jedes Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr der Koordinierungsstelle die Massen von Altbatterien getrennt nach Sammel- und Behandlungskategorien im Wege des Registers zu melden, die1.gesammelt oder erfasst wurd... mehr lesen...


§ 27 BatVO Umsetzung von Unionsrecht

Mit dieser Verordnung werden1.die Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG, ABl. Nr. L 266 vom 26.09.2006 S. 1,2.die Richtlinie 2013/56/EU zur Änderung der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Ak... mehr lesen...


§ 28 BatVO Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt, sofern Abs. 2 nicht anderes bestimmt, mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2) Die §§ 4 bis 21, 23 und 26 treten mit 26. September 2008 in Kraft.(3) Die Verordnung über die Rücknahme und Schadstoffbegrenzung von Batterien und Akkumulatoren, BGBl. Nr. 514/1990... mehr lesen...


Anl. 4 BatVO

Für die Berechnung des Massenanteils sind die seit Beginn eines Kalenderquartals als in Verkehr gesetzten oder zum Eigengebrauch importierten und von Sammel- und Verwertungssystemen gemeldeten Massen an Gerätebatterien heranzuziehen. Für das Jahr 2008 sind die ab dem dritten Kalenderquartal als i... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.07.21
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