(1)Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.(2) §§ 8 und 43 in der Fassung des Adoptionsrechts-Änderungsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 179/2013, treten mit 1. August 2013 in Kraft.(4) (Anm.: richtig wäre (3)) Die §§ 4 samt Überschrift, 13, 14, 15 und 19 in der Fassung des 2. Erwachsenens... mehr lesen...
(1) Folgende, für Ehegatten, Ehesachen oder Eheangelegenheiten maßgebende Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung sind auf eingetragene Partner, Partnersachen oder Partnerangelegenheiten sinngemäß anzuwenden:1.§§ 2 und 4 der Anfechtungsordnung, RGBl. Nr. 337/1914;2.§§ 93 bis 98 und 99 Außer... mehr lesen...
Unberührt sind geblieben:1.die Vorschriften des § 47 des Gesetzes vom 19. Mai 1874, RGBl. Nr. 70, betreffend die Anlegung von Eisenbahnbüchern, die Wirkung der an einer Eisenbahn eingeräumten Hypothekarrechte und die bücherliche Sicherung der Pfandrechte der Besitzer von Eisenbahnprioritätsobliga... mehr lesen...
Bei einer Kündigung nach § 339 Abs. 1 EO scheidet das Mitglied mit dem Ende des Geschäftsjahrs aus der Vereinigung aus. mehr lesen...
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1995 in Kraft.(1a) § 1, § 4 Abs. 2, § 5, § 7, § 10 und § 14 des Art. I in der Fassung des Handelsrechts-Änderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 120/2005, treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.(1b) § 9 und § 12 des Artikel I in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. ... mehr lesen...
(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsverordnung 1968, LGBl. Nr. 5/1969, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 26/1980, außer Kraft.(2) § 23 Abs. 1 und § 25 Abs. 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänne... mehr lesen...
(1) Unbeschadet des § 29 hat die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle auf Antrag einer im Abs. 3 genannten Person eine im Ausland erfolgreich absolvierte land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung nach diesem Gesetz anzuerkennen und die entsprechenden Berufsbez... mehr lesen...
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft (Burgenländisches Pflanzenschutzmittelgesetz), LGBl. Nr. 32/1995, in der Fassung des Gesetzes LGBl.... mehr lesen...
(1) Die Landesregierung hat auf schriftlichen Antrag1.einer österreichischen Staatsbürgerin oder eines österreichischen Staatsbürgers, einer oder eines Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats oder EWR-Vertragsstaats oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder als deren begünstigte Angehörig... mehr lesen...
(1) Dieses Gesetz, LGBl. Nr. 74/2007, tritt mit 1. Juli 2007 in Kraft. § 10 tritt frühestens mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in ... mehr lesen...
(1) Die Landesregierung hat über Anträge auf Anerkennung mit schriftlichem Bescheid zu entscheiden.(2) Die Anerkennung ist unter der aufschiebenden Bedingung auszusprechen, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller nach seiner Wahl entweder einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang od... mehr lesen...