Unberührt sind geblieben:1.Ziffer einsdie Vorschriften des § 47 des Gesetzes vom 19. Mai 1874, RGBl. Nr. 70, betreffend die Anlegung von Eisenbahnbüchern, die Wirkung der an einer Eisenbahn eingeräumten Hypothekarrechte und die bücherliche Sicherung der Pfandrechte der Besitzer von Eisenbahnprior... mehr lesen...
§ 10.Paragraph 10, Bei einer Kündigung nach § 339 Abs. 1 EO scheidet das Mitglied mit dem Ende des Geschäftsjahrs aus der Vereinigung aus. Bei einer Kündigung nach Paragraph 339, Absatz eins, EO scheidet das Mitglied mit dem Ende des Geschäftsjahrs aus der Vereinigung aus. mehr lesen...
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1995 in Kraft.(1a) § 1, § 4 Abs. 2, § 5, § 7, § 10 und § 14 des Art. I in der Fassung des Handelsrechts-Änderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 120/2005, treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.(1b) § 9 und § 12 des Artikel I in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. ... mehr lesen...