(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.(1a)Absatz eins aDie Promulgationsklausel, das Inhaltsverzeichnis, § 5 samt Überschrift, § 9 Abs. 2, § 10, § 11, § 12 Abs. 1 und § 15 samt Überschrift, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 217/2017, treten am Tag nach ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Heereslenkberechtigung darf nur für folgende Klassen erteilt oder auf folgende Klassen ausgedehnt werden:1.Ziffer einsin der Klasse AM:a)Litera aMotorfahrräder,b)Litera bvierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,2.Ziffer 2in der Klasse A:Motorräder mit oder ohne Beiwagen sowie dreirädrig... mehr lesen...