(1)Absatz eins§§ 27, 37 und 37a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 156/2015 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.Paragraphen 27,, 37 und 37a in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 156 aus 2015, treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.(2)Absatz 2§ 31 Abs. 3 in der F... mehr lesen...
(1) Der Landessportbeirat ist von der oder dem Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von der Stellvertreterin oder vom Stellvertreter (§ 6 Abs. 2), nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen.(2) Der Landessportbeirat ist beschlussfähig... mehr lesen...
(1) Die Neufassung bzw. Änderung der §§ 3 Abs. 1 lit. a, 17 Abs. 2, 17 Abs. 3 lit. a, 23 Abs. 2, 23 Abs. 3 zweiter Satz, 23 Abs. 6, 32 Abs. 2, 33, 36 Abs. 8, 42 Abs. 3, 50 Abs. 2 lit. a, 63, 64, 65 und der Überschrift des § 36 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2004 treten mit dem der Kundmachung fol... mehr lesen...