Die Landesregierung hat dem Landtag jährlich über die nach diesem Gesetz im Laufe eines Haushaltsjahres getroffenen Maßnahmen und ihre Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des Burgenlandes sowie über die daraus resultierende finanzielle Belastung des Landes zu berichten. In den Bericht d... mehr lesen...
(1) Die Förderkommission hat für die Gewährung von Förderungen Vorschläge über die einzelnen Förderungsmaßnahmen gemäß § 5 Z 1 und Z 2 zu erstatten.(2) Die Förderkommission besteht aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern. Für alle Mitglieder sind Ersatzmitglieder zu bestellen.(3) Der F... mehr lesen...
(1) Die Landesregierung hat sich zur Durchführung der Förderungsmaßnahmen gemäß § 5 dieses Gesetzes der Wirtschaft Burgenland Gesellschaft mit beschränkter Haftung - WiBuG und deren Nachfolgeunternehmen Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH zu bedienen, welche sich mittelbar zu 100% im Eigentum des ... mehr lesen...