(1) Der Betrieb einer Schischule bedarf der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde.(2) Die Bewilligung ist für ein beantragtes Gebiet zu erteilen, wenn der Bewerber im angestrebten Standort über einen geeigneten Sammelplatz und ein eigenes Schischulbüro verfügt und folgende Voraussetzungen erf... mehr lesen...
LGBl. 5710-1LGBl. 5710-2[Celex-Nr.: 31989L0048, 31992L0051, 32001L0019]LGBl. 5710-3[Celex: 32005L0036, 32003L0109, 32004L0038]LGBl. 5710-4LGBl. 5710-5LGBl. 5710-6[Celex-Nr.: 32006L0123]LGBl. 5710-7LGBl. 5710-8[CELEX-Nr.: 32009L0050, 32011L0098]LGBl. 5710-9LGBl. Nr. 38/2016[CELEX-Nr.: 32013L0055, ... mehr lesen...
(1) Die Kurkommission setzt sich zusammen ausa)Vertretern der dem Kurort angehörenden Gemeinden;b)bis zu drei Vertretern der Inhaber der Nutzungsbewilligungen von Heilvorkommen;c)vier Vertretern der örtlichen Fremdenverkehrsinteressenten, worunter sich jedenfalls ein Vertreter der Gast- und Schan... mehr lesen...
(1) Die Verpachtung oder der Übergang einer Kuranstalt oder Kureinrichtung auf einen anderen Rechtsträger ist der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen nach § 11 Abs. 2 lit.f gegeben sind.(2) Falls die Kuranstalt oder Kureinricht... mehr lesen...
(1) Kuranstalten und -einrichtungen, die der Nutzung eines Heilvorkommens dienen, bedürfen für ihre Inbetriebnahme, abgesehen von einer nach anderen Vorschriften erforderlichen behördlichen Genehmigung, der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde durch einen Bescheid.(2) Eine Bewilligung zum Be... mehr lesen...
LGBl. 7600-1LGBl. 7600-2LGBl. 7600-3LGBl. 7600-4LGBl. 7600-5LGBl. 7600-6LGBl. 7600-7LGBl. Nr. 12/2018LGBl. Nr. 1/2020LGBl. Nr. 90/2020 mehr lesen...