Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 20.05.2020

Gesetze 1-1 von 1

1 Paragraf zu Gesetz über den Landessanitätsrat (K-LSRG) aktualisiert


§ 2 K-LSRG

(1) Der Landessanitätsrat besteht aus dem Leiter der für fachliche Angelegenheiten des Sanitätswesens zuständigen Untergliederung des Amtes der Landesregierung (Landessani-tätsdirektor) sowie zehn weiteren Mitgliedern.(2) Der Landessanitätsrat wählt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus ... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.05.20
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