Gesetzesaktualisierungen

5 Gesetze aktualisiert am 24.01.2020

Gesetze 1-5 von 5

7 Paragrafen zu Schiffsführerverordnung ( SchFVO) aktualisiert


§ 2 SchFVO (weggefallen)

§ 2 SchFVO seit 16.01.2022 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 SchFVO (weggefallen)

§ 4 SchFVO seit 16.01.2022 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 SchFVO (weggefallen)

§ 7 SchFVO seit 16.01.2022 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 3 SchFVO (weggefallen)

Anl. 3 SchFVO seit 16.01.2022 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 4 SchFVO (weggefallen)

Anl. 4 SchFVO seit 16.01.2022 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 5 SchFVO (weggefallen)

Anl. 5 SchFVO seit 16.01.2022 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 SchFVO (weggefallen)

§ 13 SchFVO seit 16.01.2022 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 24.01.20

3 Paragrafen zu Kärntner Agrarbehördegesetz – K-ABG (K-ABG) aktualisiert


§ 5 K-ABG

(1) Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (Abs. 1) tritt das Gesetz vom 7. Februar 1950 betreffend die Einrichtung der Agrarbehörden, LGBl. Nr. 13/1950, außer Kraft.(3) (entfällt)(4) (entfällt) mehr lesen...


§ 3 K-ABG

(1) Zum Leiter der Agrarbehörde darf nur ein rechtskundiger oder ein im Agrardienst entsprechend qualifizierter und erfahrener Bediensteter, der ein Studium an einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule absolviert hat, zum technischen Leiter des agrartechnischen Dienstes nur ein Bedienstet... mehr lesen...


§ 1 K-ABG

Agrarbehörde ist das Amt der Landesregierung. Sie besorgt ihre gesetzlich bestimmten Aufgaben unter der Bezeichnung „Amt der Kärntner Landesregierung – Agrarbehörde Kärnten“. mehr lesen...


Aktualisiert am 24.01.20

3 Paragrafen zu Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz 2013 (Oö. GFG 2013) aktualisiert


§ 10 Oö. GFG 2013

(1) Der Landes-Zielsteuerungskommission gehören an:1.die Kurie des Landes mit fünf Vertreterinnen bzw. Vertretern, für deren Zusammensetzung die Bestimmung des § 6 Abs. 2 gilt;2.die Kurie der Träger der Sozialversicherung mit fünf Vertreterinnen bzw. Vertretern, die gemäß § 84a ASVG bestellt werd... mehr lesen...


§ 6 Oö. GFG 2013

(1) Der Gesundheitsplattform gehören an:1.fünf Mitglieder für das Land;2.fünf Mitglieder, die von den Sozialversicherungsträgern gemäß § 84a ASVG bestellt werden;3.ein Mitglied, das vom Bund bestellt wird;4.drei Mitglieder, die von der Ärztekammer für Oberösterreich bestellt werden;4a.ein Mitglie... mehr lesen...


§ 5 Oö. GFG 2013

(1) Organe des Fonds sind:1.die Gesundheitsplattform,2.die Landes-Zielsteuerungskommission.(2) Zur Vorbereitung der Sitzungen der Organe des Fonds und zu deren Beratung ist ein Präsidium einzurichten, das sich aus je zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern des intra- und extramuralen Bereichs zusamme... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.01.20

4 Paragrafen zu Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1986 (Oö. LDHG 1986) aktualisiert


§ 9 Oö. LDHG 1986

(1) Bei der Bildungsdirektion wird für die Landeslehrerinnen und Landeslehrer an Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen sowie an Berufsschulen eine Disziplinar- und Leistungsfeststellungskommission eingerichtet. (Anm: LGBl. Nr. 114/2018, 113/2019)(2) Die Disziplina... mehr lesen...


§ 7 Oö. LDHG 1986

(1) Der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter obliegt die Vornahme folgender Maßnahmen gegenüber Lehrpersonen für öffentliche Pflichtschulen:1.wenn der Grund für die Beurlaubung plötzlich auftritt und der Urlaub unaufschiebbar ist,a)die Gewährung eines Sonderurlaubs gemäß § 57 LDG 1984 bzw. § 26 Abs... mehr lesen...


§ 20k Oö. LDHG 1986

(1) Soweit in diesem Landesgesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2) Soweit in diesem Landesgesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nicht eine bestimmte Fassung angeführt ist, in folgender Fassung anzuwenden:-Allge... mehr lesen...


§ 7a Oö. LDHG 1986

(1) Ist eine Schulleiterin oder ein Schulleiter einer allgemeinbildenden Pflichtschule an der Ausübung ihrer bzw. seiner Dienstpflichten verhindert, kann die Schulkonferenz für einen längstens zweimonatigen Zeitraum abweichend von § 27 Abs. 1 LDG 1984 bzw. § 26 Abs. 2 lit. n sublit. cc LVG iVm. §... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.01.20

5 Paragrafen zu Allgemeine Dienstvorschriften für das Bundesheer (ADV) aktualisiert


§ 35 ADV Schlußbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. März 1979 in Kraft.(2) Die Promulgationsklausel, § 2 Z 6, § 2a samt Überschrift, § 8 Abs. 5, § 10 Abs. 1, 2, 3, 8 und 10, § 20 Abs. 2, § 29 Abs. 1, § 30 Abs. 5 sowie § 31 Abs. 2, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 7/1998, sind mit 16. Jänner 1998 ... mehr lesen...


§ 22 ADV Wachdienst

(1) Der Wachdienst als Dienst zum Schutz und zur Sicherung bestimmter Personen und Sachen auf Grund eines Wachauftrages ist von Soldaten als Wachkommandanten oder Posten oder Streifen oder Bedeckungen oder Wachbereitschaften zu versehen (Wachen). Soweit Soldaten vom Tag oder Angehörige der Militä... mehr lesen...


§ 14 ADV Außerordentliche Beschwerde

(1) Die außerordentliche Beschwerde kann1.bei der militärischen Dienststelle, bei der der Beschwerdeführer Dienst versieht, oder2.unmittelbar bei der Parlamentarischen Bundesheerkommissioneingebracht werden.Weiterleitung(2) Eine nach Abs. 1 Z 1 eingebrachte außerordentliche Beschwerde bzw. die Ni... mehr lesen...


§ 12 ADV Beschwerderecht

(1) Dem Soldaten steht das Recht zu, sich über ihn betreffende Mängel und Übelstände im militärischen Dienstbereich, insbesondere über erlittenes Unrecht oder Eingriffe in seine dienstlichen Befugnisse, mündlich oder schriftlich zu beschweren. Arten der Beschwerde(2) Die Mittel zur Ausübung des B... mehr lesen...


§ 2a ADV Sprachliche Gleichbehandlung

Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, alle Geschlechter gleichermaßen. mehr lesen...


Aktualisiert am 24.01.20
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