(1) Die Aufsichtsorgane gemäß § 24 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes haben über jede Untersuchung, Kontrolle oder Überprüfung nach § 3 Aufzeichnungen zu führen. Die Aufzeichnungen haben sämtliche für die Bemessung der Einhebung der Fleischuntersuchungsgebühren erforderlic... mehr lesen...
(1) Den Personalvertretern und den Mitgliedern der Wahlausschüsse ist die Einsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile einschließlich der mit Hilfe automatisierter Verfahren aufgezeichneten Daten der Bediensteten (Akteneinsicht) zu gestatten, deren Kenntnis zur Erfüllung der der Personal... mehr lesen...