Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 07.03.2019

Gesetze 1-1 von 1

2 Paragrafen zu Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung (Oö. VSVO) aktualisiert


§ 6 Oö. VSVO

1.Belastung: Bestehende bauliche Anlagen, die im Rahmen der Veranstaltung zusätzlich belastet werden, müssen auf deren Bauzustand, Tragfähigkeit und zusätzliche Belastungsmöglichkeit von einer befugten Fachperson überprüft worden sein. Erforderliche Instandsetzungen oder Verstärkungen müssen ents... mehr lesen...


§ 1 Oö. VSVO

1.Rechtliche Eignung der Veranstaltungsstätte: Veranstaltungen dürfen nur auf Liegenschaften durchgeführt werden, wenn der beabsichtigten Nutzung als Veranstaltungsstätte keine sonstigen rechtlichen Bestimmungen wie insbesondere bau-, feuerpolizeiliche, gewerberechtliche und umweltschutzrechtlich... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.03.19
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