(1) Die Verwaltungsabgabe für Registrierungen gemäß §§ 61 und 62 Oö. BauTG 2013 wird mit einer Grundgebühr (Abs. 2) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (Abs. 3) festgelegt.(2) Die Grundgebühr beträgt bei1.erstmaliger Ausstellung einer Registrierungsbescheinigung für ein Produkt nach § 61 Oö. BauTG... mehr lesen...
(1) Die Verwaltungsabgabe für die Kontrolle von Bauprodukten im Rahmen der Marktüberwachung gemäß § 82 Abs. 2 Oö. BauTG 2013 wird mit einer Grundgebühr (Abs. 2) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (Abs. 3) festgelegt.(2) Die Grundgebühr beträgt435 Euro.(Anm: LGBl. Nr. 86/2018)(3) Die Bearbeitungsg... mehr lesen...
(1) Die Verwaltungsabgabe für eine bautechnische Zulassung gemäß § 68 Oö. BauTG 2013 wird mit einer Grundgebühr (Abs. 2) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (Abs. 3) festgelegt.(2) Die Grundgebühr beträgt bei1.Erteilung einer bautechnischen Zulassung 730 Euro2.Verlängerung einer baute... mehr lesen...
(1) Die Verwaltungsabgabe für eine europäische technische Bewertung gemäß § 56 Oö. BauTG 2013 wird mit einer Grundgebühr (Abs. 2) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (Abs. 3) festgelegt.(2) Die Grundgebühr beträgt bei1.Erteilung einer europäischen technischen Bewertung 730 Euro2.Abänd... mehr lesen...
(1) Beim Abschluss von Anstellungsverträgen gemäß § 1 durch die Organe der Unternehmungen (z. B. gemäß § 75 AktG durch den Aufsichtsrat) dürfen Regelungen nur über Vertragselemente vereinbart werden, die im Abs. 3 sowie im § 3 vorgesehen sind. Außerdem ist auf die wirtschaftliche Lage und die Art... mehr lesen...