Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 16.09.2018

Gesetze 1-2 von 2

2 Paragrafen zu Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz 2005 (Oö. LB-ZG 2005) aktualisiert


§ 7 Oö. LB-ZG 2005 § 7

(1) Geht ein Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil im Sinn der Richtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen, ABl.Nr. L 61 vom 5. Mä... mehr lesen...


§ 1 Oö. LB-ZG 2005 § 1

(1) Dieses Landesgesetz regelt1.die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Zuweisung von Bediensteten des Landes Oberösterreich an einen vom Dienstgeber verschiedenen Rechtsträger zur Dienstleistung;2.die dienstrechtlichen Folgen des Übergangs eines Unternehmens, Betriebs oder Betriebsteils auf d... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.09.18

4 Paragrafen zu Oö. Landes-Bezügegesetz 1998 (Oö. LBezG 1998) aktualisiert


§ 9 Oö. LBezG 1998 § 9

(1) Für ein Organ, das seine Funktion hauptberuflich ausübt, ist vom Land ein Betrag von 10% der ihm nach diesem Landesgesetz gebührenden Bezüge und Sonderzahlungen in die von ihm ausgewählte Pensionskasse oder an ein von ihm ausgewähltes Versicherungsunternehmen für einen Versicherungsvertrag fü... mehr lesen...


§ 4 Oö. LBezG 1998 § 4

(1) Dem Ersten, Zweiten und Dritten Präsidenten des Landtages und den Mitgliedern der Landesregierung gebührt ein Dienstwagen. (Anm: LGBl. Nr. 64/2018)(2) Die Anspruchsberechtigten haben für die Benützung des Dienstwagens einen monatlichen Beitrag von 1,5% des Anschaffungspreises dieses Dienstwag... mehr lesen...


§ 2 Oö. LBezG 1998 § 2

(1) Die Bezüge betragen für1.den Landeshauptmann 195%2.einen Landeshauptmann-Stellvertreter 185%3.einen Landesrat 175%4.den Ersten Präsidenten des Landtages (wenn kein weiterer Beruf mit Erwerbsabsicht ausgeübt wird) 140%5.einen Klubobmann im Landtag (wenn kein weiterer Beruf mit Erwerbsabsic... mehr lesen...


§ 1 Oö. LBezG 1998 § 1

(1) Den Mitgliedern der Oberösterreichischen Landesregierung und des Oberösterreichischen Landtags und dem Direktor des Landesrechnungshofs (im Folgenden als Organe bezeichnet) gebühren Bezüge nach diesem Landesgesetz. (Anm: LGBl. Nr. 40/1999, 64/2018)(2) Außer den Bezügen gebührt jedem Organ für... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.09.18
Gesetze 1-2 von 2