Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 14.07.2018

Gesetze 1-2 von 2

7 Paragrafen zu Oö. Archivgesetz (Oö. AG) aktualisiert


§ 17 Oö. AG § 17

Soweit in diesem Landesgesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:1.Bundesarchivgesetz, BGBl. I Nr. 162/1999;2.Denkmalschutzgesetz, BGBl. Nr. 533/1923, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2013.(Anm: LGBl. Nr. 55/2018) mehr lesen...


§ 13 Oö. AG § 13

(1) Das Oö. Landesarchiv hat folgende Aufgaben:1.Die Archivierung von Archivgut des Landes Oberösterreich.2.Die Übernahme sonstiger archivwürdiger Unterlagen als Deposita, sofern an deren Erhaltung ein öffentliches oder wissenschaftliches Interesse besteht.3.Die Beurteilung der Archivwürdigkeit v... mehr lesen...


§ 7 Oö. AG § 7

(1) Soweit personenbezogene Daten nicht ohnehin einem gesetzlichen Auskunftsrecht unterliegen, hat das zuständige Archiv einer betroffenen Person auf schriftlichen Antrag Auskunft über die in öffentlichem Archivgut zu ihrer Person enthaltenen personenbezogenen Daten zu erteilen, soweit1.das Archi... mehr lesen...


§ 6 Oö. AG § 6

(1) Öffentliches Archivgut steht der Öffentlichkeit nach Ablauf der Schutzfrist zur Benutzung zur Verfügung. Die Benutzung durch die Übergeberin oder den Übergeber ist auch innerhalb der Schutzfristen zulässig.(2) Die Benutzung von öffentlichem Archivgut kann eingeschränkt oder versagt werden, we... mehr lesen...


§ 5 Oö. AG § 5

(1) Öffentliches Archivgut unterliegt einer Schutzfrist von 30 Jahren, soweit nicht gesetzlich anderes bestimmt ist und soweit es nicht vor seiner Übergabe bereits öffentlich zugänglich war.(2) Die Schutzfrist beginnt mit der letzten inhaltlichen Bearbeitung der Unterlagen zu laufen. Sind die Unt... mehr lesen...


§ 3 Oö. AG § 3

(1) Die im § 2 Z 1 lit. a und b genannten Einrichtungen haben alle Unterlagen, die sie nicht mehr ständig benötigen, nach Ablauf einer durch die Organisationsvorschriften festgelegten Frist oder spätestens nach 30 Jahren dem Oö. Landesarchiv zur Übernahme anzubieten. Für digitale Unterlagen gilt ... mehr lesen...


§ 2 Oö. AG § 2

Im Sinn dieses Landesgesetzes bedeutet:1.Archivgut des Landes:a)alle archivwürdigen Unterlagen, die bei Behörden und Dienststellen des Landes einschließlich der Landesregierung sowie beim Landtag einschließlich des Oö. Landesrechnungshofs oder deren Rechts- oder Funktionsvorgängern angefallen sin... mehr lesen...


Aktualisiert am 14.07.18

2 Paragrafen zu Oö. Fischereigesetz (Oö. FischG) aktualisiert


§ 46 Oö. FischG (weggefallen)

§ 46 Oö. FischG seit 05.05.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 7a Oö. FischG (weggefallen)

§ 7a Oö. FischG seit 05.05.2020 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 14.07.18
Gesetze 1-2 von 2