Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 29.06.2018

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7 Paragrafen zu Steiermärkisches Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz - StNFWAG (StNFWAG) aktualisiert


§ 14 StNFWAG Inkrafttreten von Novellen

(1) Die Neufassung des § 4 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 24/1982 ist mit 1. Mai 1982 in Kraft getreten.(2) Die Neufassung der §§ 3 Z 2 und 12 durch die Novelle LGBl. Nr. 55/1984 ist mit 27. September 1984 in Kraft getreten.(3) Die Neufassung des § 1, der Überschrift nach § 1, des § 2, der En... mehr lesen...


§ 13a StNFWAG

(1) Soweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:a)Arbeitsruhegesetz, BGBl. Nr. 144/1983, in der Fassung BGBl. I Nr. 127/2017,b)... mehr lesen...


§ 10 StNFWAG

(1) 60 % der Einnahmen aus der Nächtigungsabgabe gebühren der Gemeinde, die diesen Anteil tourismusfördernden Zwecken zu widmen hat. In Tourismusgemeinden ist der Gemeindeanteil bis zum 15. des Folgemonates an den jeweiligen Tourismusverband zu überweisen (§ 27 Abs. 3 und § 37 Abs. 3 Steiermärkis... mehr lesen...


§ 9b StNFWAG

(1) Die Höhe der Abgabe für jede abgeschlossene Wohneinheit beträgt:a) bei einer Nutzfläche bis zu 30 m2 € 70,–b) bei einer Nutzfläche von mehr als 30 m2 bis 70 m2 € 90,–c) bei einer Nutzfläche von mehr als 70 m2 bis 100 m2 € 130,–d) bei einer Nutzfläche von mehr als 100 m2 € 160,–(2) Für die... mehr lesen...


§ 3 StNFWAG

Von der Abgabepflicht ausgenommen sind:1.Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;2.a)Schüler und (Begleit-)Personen, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung der Schule (z. B. Schulschikurse, Schulausflüge, Lehrkurse) oder zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung Unterkunft... mehr lesen...


§ 2 StNFWAG

Abgabepflichtig ist, wer in einer Gemeinde des Landes Steiermarka)in einem gastgewerblichen oder sonstigen Beherbergungsbetrieb,b)auf einem Campingplatz oderc)in einer Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nimmt, ohne in dieser Gemeinde seinen Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz 1991) zu be... mehr lesen...


§ 1 StNFWAG

In der Steiermark werden eine Nächtigungsabgabe und eine Ferienwohnungsabgabe eingehoben. Die Nächtigungsabgabe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe im Sinn des § 6 Z. 4 lit. a des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, die Ferienwohnungsabgabe eine ausschließliche Gemeindeabgabe im Sinn des § 6 Z. ... mehr lesen...


Aktualisiert am 29.06.18
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