(1) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des § 10 Abs. 7, des § 41 Abs. 2, des § 48 Abs. 1 Z 1 und 3 sowie der Entfall des § 43 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 52/2015 treten § 6 Abs. 3, § 10 Abs. 1, § 21 Abs. 4 Z... mehr lesen...
(1) Die Tätigkeit der Organe des Landesfeuerwehrverbandes und der Bereichsfeuerwehrverbände ist ehrenamtlich. Jedoch haben die/der LFwKdt, die/der LFwKdtStv, die/der BFwKdt sowie die/der BFwKdtStv gegenüber dem Landesfeuerwehrverband Anspruch auf angemessene Entschädigung für den aus ihrer Tätigk... mehr lesen...
(1) Organe des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark sind:1.die/der LFwKdt,2.die Landesfeuerwehrkommandantstellvertreterin/der Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter (im Folgenden LFwKdtStv genannt),3.der Landesfeuerwehrausschuss,4.der Landesfeuerwehrtag,5.die Wahlversammlung.(2) Dem Landesfeuerwe... mehr lesen...
(1) Unbeschadet einer allfälligen Verpflichtung nach anderen Rechtsvorschriften und sofern nicht Abs. 2 zur Anwendung kommt, können Betriebe zur Erfüllung der Aufgaben nach § 2 Abs. 1, insbesondere des Brandschutzes im eigenen Betrieb, nach Anhörung der/des BFwKdt und der/des LFwKdt freiwillig ei... mehr lesen...
(1) Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind Freiwillige Feuerwehren der Gemeinden oder an Universitäten und Fachhochschulen, Berufsfeuerwehren und Betriebsfeuerwehren.(2) Freiwillige Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechts, Berufsfeuerwehren sind Einrichtungen der Gemeinden und Betr... mehr lesen...
Gesetz vom 13. Dezember 2011 über die Feuerwehren in der Steiermark (Steiermärkisches Feuerwehrgesetz – StFWG)Stammfassung: LGBl. Nr. 13/2012 (XVI. GPStLT RV EZ 667/1 AB EZ 667/6) Änderung LGBl. Nr. 87/2013 (XVI. GPStLT RV EZ 2008/1 AB EZ 2008/4)LGBl. Nr. 52/2015 (XVI. GPStLT RV EZ 3370/1 AB... mehr lesen...