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(1) Entscheidungen aufgrund dieses Gesetzes, ausgenommen nach § 36, sind schriftlich zu erlassen.(2) Die Baubehörde erster Instanz hat über einen Antrag nach § 14, sofern das Vorhaben keiner Bewilligung nach einem anderen Gesetz bedarf, sowie über einen Antrag nach § 7 Abs. 6 binnen 3 Monaten zu ... mehr lesen...
(1) Dem Antrag auf Baubewilligung sind anzuschließen:1.Angaben über das Grundeigentum und Nachweis des Nutzungsrechtes, wenn das Grundstück nicht oder nicht ausschließlich im Eigentum des Antragstellers steht:a)Zustimmung des Grundeigentümers oderb)Zustimmung der Mehrheit nach Anteilen bei Miteig... mehr lesen...
NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014)StF: LGBl. Nr. 1/2015[CELEX-Nr.: 31992L0042, 31993L0068, 32009L0028, 32009L0125, 32009L0142, 32010L0031, 32012L0027] Änderung LGBl. Nr. 6/2015LGBl. Nr. 89/2015LGBl. Nr. 37/2016LGBl. Nr. 106/2016[CELEX-Nr. 32014L0061]LGBl. Nr. 50/2017 (idF LGBl. Nr. 52/2017) ... mehr lesen...
Gesetz vom 8. Juli 2005 über das Verbot der Diskriminierung auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz - Bgld. ADG)StF: LGBl. Nr. 84/2005 (XVIII. Gp. RV 1150 A... mehr lesen...
(1) Die Verordnung tritt mit 1. September 2010 in Kraft.(2) Die Änderung des § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 15/2011, tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.(3) Die Änderung des § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 13/2012 tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.(4) Die Änderungen der §§ ... mehr lesen...
(1) Dieses Gesetz tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt. Gleichzeitig tritt das NÖ Sozialhilfegesetz, LGBl. 9200, außer Kraft.(2) Verordnungen auf Grund dieses Landesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie treten jedoch frühe... mehr lesen...
Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:1.Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. Nr. L 16 vom 23. Jänner 2004, S. 44;2.Richtlinie 2004/38/EG ... mehr lesen...
(1) Leistungen der Sozialhilfe setzen einen Antrag voraus. Leistungen aus dem Titel “Hilfe bei stationärer Pflege” (Abschnitt 2) dürfen ohne Antrag erfolgen, wenn der Behörde Umstände bekannt werden, die eine Hilfeleistung erforderlich machen.(2) Anträge können bei der Gemeinde, der Bezirksverwal... mehr lesen...
NÖ Sozialhilfegesetz 2000 (NÖ SHG)StF: LGBl. 9200-0 Änderung LGBl. 9200-1LGBl. 9200-2LGBl. 9200-3LGBl. 9200-4[CELEX-Nr.: 32003L0109, 32004L0038, 32004L0083]LGBl. 9200-5LGBl. 9200-6LGBl. 9200-7LGBl. 9200-8LGBl. 9200-9LGBl. 9200-10LGBl. 9200-11LGBl. 9200-12[CELEX-Nr.: 32011L0051, 32011L0095... mehr lesen...
(1) Der Bewerber hat in seinem Antrag auf Bewilligung der Errichtung eines selbstständigen Ambulatoriums bei Beschreibung des Anstaltszweckes, des in Aussicht genommenen Leistungsangebotes und allfälliger Schwerpunkte anzugeben:a)für welches Gebiet und allenfalls für welchen Personenkreis das sel... mehr lesen...
(1) Der Bewerber hat in seinem Antrag auf Bewilligung der Errichtung einer bettenführenden Krankenanstalt bei Beschreibung des Anstaltszweckes, des in Aussicht genommenen Leistungsangebotes und allfälliger Schwerpunkte anzugeben:a)für welches Gebiet und allenfalls für welchen Personenkreis die An... mehr lesen...
NÖ Krankenanstaltengesetz (NÖ KAG)StF: LGBl. 9440-0 (WV) Änderung LGBl. 9440-1LGBl. 9440-2LGBl. 9440-3LGBl. 9440-4 (DFB)LGBl. 9440-5LGBl. 9440-6LGBl. 9440-7LGBl. 9440-8LGBl. 9440-9LGBl. 9440-10LGBl. 9440-11LGBl. 9440-12LGBl. 9440-13LGBl. 9440-14LGBl. 9440-15LGBl. 9440-16LGBl. 9440-17LGBl.... mehr lesen...
(1) Die Erteilung der Bewilligung ist bei der Behörde schriftlich zu beantragen.(2) Dem Antrag sind folgende Beilagen in zweifacher Ausfertigung anzuschließen:1.eine technische Beschreibung, aus der insbesondere die sicherheitstechnische Ausrüstung und der zur Verwendung gelangende Brennstoff her... mehr lesen...
(1) Einer Bewilligung der Behörde bedürfen:1.die Errichtung und der Betrieb von Gasanlagen, wenna)mehr als 35 kg verflüssigter oder unter Druck gelöster Gase,b)mehr als 150 l bis zum zulässigen Höchstdruck verdichteter Gase oderc)mehr als 5 Kubikmeter Deponie oder Biogase im Normzustand gelagert ... mehr lesen...
NÖ Gassicherheitsgesetz 2002 (NÖ GSG 2002)StF: LGBl. 8280-0 Änderung LGBl. 8280-1[CELEX-Nr.: 390L0396, 393L0068]LGBl. 8280–2LGBl. Nr. 68/2016[CELEX-Nr.: 32009L0142]LGBl. Nr. 12/2018Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 14. Dezember 2017 beschlossen: In... mehr lesen...
(1) Anträge nach diesem Gesetz oder nach den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen sind schriftlich einzubringen.(2) In Anträgen auf Erteilung von Bewilligungen oder Ausnahmen sind Art, Lage, Umfang und Verwendung des Vorhabens anzugeben sowie die zur Beurteilung des Vorhabens erforder... mehr lesen...
(1) Wildwachsende Pflanzen und Pilze dürfen nicht mutwillig beschädigt oder vernichtet werden.(2) Das Pflücken von wildwachsenden, nicht aufgrund einer Verordnung nach § 18 unter Schutz stehenden, Pflanzen für den persönlichen Bedarf ist im Ausmaß eines Handstraußes, das ist eine Pflanzenmenge, d... mehr lesen...
NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000)StF: LGBl. 5500-0[CELEX-Nr.: 392L0043, 397L0062, 379L0409, 381L0854, 391L0244, 394L0024, 397L0049] Änderung LGBl. 5500-1LGBl. 5500-2LGBl. 5500-3LGBl. 5500-4LGBl. 5500-5LGBl. 5500-6LGBl. 5500-7LGBl. 5500-8LGBl. 5500-9[CELEX-Nr.: 32009L0147]LGBl. 550... mehr lesen...
(1) Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:–Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABl. L 206 vom 22. Juli 1992, S. 7.–Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Ma... mehr lesen...
(1) Der Fischereiausübungsberechtigte hat für einen ausreichenden Fischereischutz in dem von ihm bewirtschafteten Fischereirevier zu sorgen. Er ist verpflichtet, dem NÖ Landesfischereiverband Personen (Bewerber) zur Bestellung als Fischereiaufseher in einer solchen Zahl namhaft zu machen, dass de... mehr lesen...
NÖ Fischereigesetz 2001 (NÖ FischG 2001)StF: LGBl. 6550-0[CELEX-Nr.: 392L0043] Änderung LGBl. 6550-1LGBl. 6550-2LGBl. 6550-3LGBl. 6550-4LGBl. 6550-5LGBl. 6550-6LGBl. Nr. 83/2015LGBl. Nr. 12/2018[CELEX-Nr.: 32013L0017]Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat ... mehr lesen...
(1) Für die Errichtung und den Betrieb einer Bestattungsanlage oder eines Krematoriums sowie für Änderungen ist die Bewilligung der Landesregierung erforderlich.(2) Die Bewilligung ist über Antrag zu erteilen, wenn1.die Bestattungsanlage oder das Krematorium den sanitätspolizeilichen Erforderniss... mehr lesen...
NÖ Bestattungsgesetz 2007StF: LGBl. 9480-0 Änderung LGBl. 9480-1[CELEX-Nr.: 32006L0123]LGBl. 9480-2LGBl. Nr. 61/2015LGBl. Nr. 12/2018Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 14. Dezember 2017 beschlossen:Inhaltsverzeichnis Abschnitt IAllgemeine Bestimmung... mehr lesen...
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden die bisher im Lande Niederösterreich in Kraft stehenden gesetzlichen Bestimmungen über natürliche Heilvorkommen und Kurorte, insbesondere das Gesetz vom 24. November 1933 über die Regelung des Heilquellen- und Kurortewesens (Heilquellen- und Kurorteges... mehr lesen...
(1) Wird ein Gebiet als Kurort anerkannt, so ist sein Umfang von der Landesregierung durch Verordnung genau festzusetzen.(2) Der Kurort hat das gesamte Gebiet zu umfassen, dessen Einrichtungen der Nutzung eines Heilvorkommens dienen. Die Grenzen des Kurortes sind grundsätzlich vom Verlauf der Gem... mehr lesen...
NÖ Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1978StF: LGBl. 7600-0 (WV) Änderung LGBl. 7600-1LGBl. 7600-2LGBl. 7600-3LGBl. 7600-4LGBl. 7600-5LGBl. 7600-6LGBl. 7600-7LGBl. Nr. 12/2018Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 14. Dezember 2017 beschlossen: mehr lesen...