(1) Dieses Gesetz hat zum Ziel,a)den Landtag umfassend und regelmäßig über die aus Landesmitteln gewährten Förderungen zu informieren und dadurch die parlamentarische Kontrolle der Gewährung solcher Förderungen zu stärken, undb)die Gewährung von Förderungen aus Landesmitteln auch für die interess... mehr lesen...
Die mit Aufgaben der Landes- und Gemeindestatistik betrauten Personen sind, soweit sie nicht ohnehin der Amtsverschwiegenheit unterliegen, zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus dieser Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. mehr lesen...
(1) Die Ergebnisse statistischer Erhebungen sind auf geeignete Weise zu veröffentlichen, es sei denn, dass ein Unterbleiben der Veröffentlichung zur Wahrung gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten geboten ist.(2) Besteht ein schutzwürdiges Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung ihrer Date... mehr lesen...
(1) Die Betreuungspersonen haben die Kinder während des Besuchs der Kinderbetreuungseinrichtung zu beaufsichtigen. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme des Kindes. Sie endet bei nicht schulpflichtigen Kindern mit der Übergabe an die Eltern oder an Personen, die von den Elt... mehr lesen...
(1) Soll ausländisches Kulturgut vorübergehend zu einer öffentlichen Ausstellung in Tirol ausgeliehen werden und liegt die Ausstellung im öffentlichen Interesse, so kann die Landesregierung auf schriftlichen und begründeten Antrag der Leitung dieser Ausstellung dem Leihgeber die vorübergehende sa... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit der Wahrnehmung der Rechte des Bundes gemäß Art. 15 Abs. 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes ist die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler betraut.Mit der Wahrnehmung der Rechte des Bundes gemäß Artikel 15, Abs... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Landesgesetzgebung hat sicherzustellen, dass bei der Bemessung von Leistungen der Sozialhilfe alle zur Deckung der eigenen Bedarfe zur Verfügung stehenden Leistungen Dritter, sonstige Einkünfte und verwertbares Vermögen – auch im Ausland – angerechnet werden. Zu den Leistungen D... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Landesgesetzgebung hat Leistungen der Sozialhilfe in Form von Sachleistungen oder monatlicher, zwölf Mal im Jahr gebührender pauschaler Geldleistungen zur Unterstützung des Lebensunterhalts sowie zur Befriedigung eines ausreichenden und zweckmäßigen, das Maß des Notwendigen aber... mehr lesen...