Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 13.03.2025

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2 Paragrafen zu Steiermärkisches Agrarbezirksbehördengesetz 2003 (Stmk. ABBG 2003) aktualisiert


§ 2 Stmk. ABBG 2003 Organisation, Amtsleitung und Dienstbetrieb

(1) Die Agrarbezirksbehörde untersteht in den Angelegenheiten des Inneren Dienstes der Landesregierung.(2) Die Agrarbezirksbehörde besteht aus einem Amtsvorstand, den erforderlichen Dienststellenleitern und rechtskundigen, agrartechnischen und sonstigen Bediensteten.(3) Die einheitliche Leitung d... mehr lesen...


§ 1 Stmk. ABBG 2003 Einrichtung und Aufgaben

(1) Zur Vollziehung in Angelegenheiten der Bodenreform (Artikel 12 Abs. 1 Z 3 B-VG) wird als Behörde die Agrarbezirksbehörde für Steiermark mit dem Sitz in Graz eingerichtet.(2) Die Landesregierung kann unter Bedachtnahme auf die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit durch Dienstanweisung verfüge... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.03.25
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