Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 30.06.2025

Gesetze 1-1 von 1

6 Paragrafen zu Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr. KAG) aktualisiert


§ 80 Wr. KAG Inkrafttreten der Novelle LGBl. für Wien Nr. 30/2025

(1)Absatz eins§ 3a Abs. 2 Einleitungssatz, Abs. 2 Z 1 und 2, § 4 Abs.1, Abs. 2 lit. a bis e, Abs. 2a, 2b, 2c, 4, 6 und 7, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Z 1 bis 5, Abs. 3 Z 4 bis 6, Abs. 3a, 4, 4a, 4b, 5, 6, 7 und 8, § 5a Abs. 2 Z 7 und 8, § 8 samt Überschrift, § 33a Abs. 4 Einleitungssatz, Abs. 5 Z 3, Abs. ... mehr lesen...


§ 13 Wr. KAG

(1)Absatz einsDer ärztliche bzw. zahnärztliche Dienst muss so eingerichtet sein, dass1.Ziffer einsärztliche Hilfe in der Anstalt jederzeit sofort erreichbar ist;2.Ziffer 2in Krankenanstalten bzw. Organisationseinheiten, die als Ausbildungsstätten oder Lehrambulatorien anerkannt sind, die Ausbildu... mehr lesen...


§ 7 Wr. KAG

(1)Absatz einsJede geplante räumliche Veränderung einer Krankenanstalt ist der Landesregierung anzuzeigen.(2)Absatz 2Wesentliche Veränderungen, auch der apparativen Ausstattung oder des Leistungsangebotes, bedürfen der Bewilligung der Landesregierung. Im Verfahren darüber sind die §§ 4 und 5 sinn... mehr lesen...


§ 5a Wr. KAG (weggefallen)

§ 5a Wr. KAG seit 31.12.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 Wr. KAG

(1)Absatz einsBettenführende Krankenanstalten bedürfen, sofern § 64i nicht anderes bestimmt, sowohl zu ihrer Errichtung als auch zu ihrem Betrieb einer Bewilligung der Landesregierung. Anträge auf Erteilung der Bewilligung zur Errichtung haben den Anstaltszweck (§ 1 Abs. 3) und das in Aussicht ge... mehr lesen...


§ 3a Wr. KAG Fachrichtungsbezogene Organisationsformen

(1)Absatz einsAbteilungen sind bettenführende Einrichtungen, die zeitlich uneingeschränkt zu betreiben sind und die im Rahmen der Abdeckung des fachrichtungsbezogenen Versorgungsbedarfs der Bevölkerung in ihrem Einzugsbereich nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 die jederzeitige Verfügbarkeit fachärztlic... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.06.25
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