Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 06.03.2025

Gesetze 1-1 von 1

4 Paragrafen zu Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) aktualisiert


§ 365n1 GewO 1994 Risikobewertung

(1)Absatz einsDer Gewerbetreibende hat angemessene Schritte zu unternehmen, um die für ihn bestehenden Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung unter Berücksichtigung v... mehr lesen...


§ 365n GewO 1994 Definitionen

§ 365n.Paragraph 365 n, Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet:1.Ziffer eins„Geldwäsche“ der Straftatbestand gemäß § 165 StGB, BGBl. Nr. 60/1974 in der jeweils geltenden Fassung, unter Einbeziehung von Vermögensbestandteilen, die aus einer strafbaren Handlung des Täters selbst herrühren (Eigengeldwä... mehr lesen...


§ 365m1 GewO 1994 Allgemeines

(1)Absatz einsDer Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ist ermächtigt, durch Verordnung1.Ziffer einsdiejenigen Regelungen zu erlassen, die notwendig sind, um allfällige weitere Durchführungsmaßnahmen der Europäischen Kommission insbesondere im Sinne der Art. 9 Abs. 2 und Art.... mehr lesen...


§ 365m GewO 1994 Ziel

§ 365m.Paragraph 365 m, Die §§ 365m1 bis 365z dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG und d... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.03.25
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