Gesetzesaktualisierungen

4 Gesetze aktualisiert am 13.10.2024

Gesetze 1-4 von 4

1 Paragraf zu Pensionsgesetz 1965 (PG 1965) aktualisiert


§ 4 PG 1965 Ruhegenußberechnungsgrundlage

(1)Absatz einsDie Ruhegenussberechnungsgrundlage ist wie folgt zu ermitteln:1.Ziffer einsFür jeden nach dem 31. Dezember 1979 liegenden Monat der ruhegenussfähigen Bundesdienstzeit, für den ein Pensionsbeitrag nach den jeweils geltenden Bestimmungen zu leisten ist oder war (Beitragsmonat), ist di... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.10.24

12 Paragrafen zu Steiermärkisches Fischereigesetz 2000 (Stmk. FischG 2000) aktualisiert


§ 30 Stmk. FischG 2000 Inkrafttreten von Novellen

(1)Absatz einsDie Änderung der §§ 15 Abs. 2, 23 Abs. 1 sowie des Artikels II und die Einfügung der §§ 28 und 29 durch die Novelle LGBl. Nr. 78/2005 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Oktober 2005, in Kraft.Die Änderung der Paragraphen 15, Absatz 2,, 23 Absatz ei... mehr lesen...


§ 23 Stmk. FischG 2000 Behörden und Verfahren

(1)Absatz einsBehörde ist, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, die Bezirksverwaltungsbehörde.(2)Absatz 2Erstreckt sich ein Fischwasser über mehrere politische Bezirke, so ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Amtsbereich der größte Teil des Fischwassers gelegen ist.(3... mehr lesen...


§ 16 Stmk. FischG 2000 Meldepflicht von Krankheiten bei Wassertieren

Die Fischereiberechtigten, die Fischereiaufseher und die Inhaber einer Fischerkarte sind verpflichtet, das Auftreten von Krankheiten bei Wassertieren der nach der Lage des Fischwassers zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde dem Landesfischereiverband und der örtlichen Polizeiinspektion unverzüglic... mehr lesen...


§ 15 Stmk. FischG 2000 Elektrofischfang

(1)Absatz einsDer Elektrofischfang ist, abgesehen von den in den folgenden Absätzen geregelten Ausnahmen, verboten.(2)Absatz 2Aus Gründen der Pflege des Gewässers und des Fischbestandes, zu wissenschaftlichen Zwecken oder zu Ausbildungszwecken kann die Bezirksverwaltungsbehörde nach Anhörung des ... mehr lesen...


§ 14 Stmk. FischG 2000 Ergänzende Verbote

(1)Absatz einsDer Fischfang in Fischpässen (Fischleitern, Umgehungsgerinnen) sowie in deren Ein- und Ausstiegsbereich und in Laichbiotopen, die im Zuge wasserbaulicher Maßnahmen errichtet und als solche gekennzeichnet wurden, ist verboten. Aus den in § 15 Abs. 2 genannten Gründen kann die Landesr... mehr lesen...


§ 13 Stmk. FischG 2000 Gebote und Verbote bei der Ausübung des Fischfanges

(1)Absatz einsDer Fischfang ist weidgerecht auszuüben. Die Ausübung des Fischfanges ist weidgerecht, wenn sie den fischereikundlichen Erkenntnissen entspricht und unter Verwendung geeigneter Fanggeräte, Fangvorrichtungen und Fangmittel ausgeübt wird. Fangarten, Fangmittel oder Fangvorrichtungen, ... mehr lesen...


§ 12 Stmk. FischG 2000 Schonzeiten und Mindestfanglängen

(1)Absatz einsFür bestimmte Wassertiere sind von der Landesregierung unter Bedachtnahme auf die natürliche Fortpflanzung Schonzeiten und Mindestfanglängen nach Anhörung des Fischereibeirates und des Landesfischereiverbandes durch Verordnung festzusetzen. Der Beginn der Schonzeit ist auf mindesten... mehr lesen...


§ 9 Stmk. FischG 2000 Fischerkarte und Fischergastkarte

(1)Absatz einsDie öffentliche Berechtigung zum Ausüben des Fischfanges ist an den Besitz einer Fischerkarte oder Fischergastkarte gebunden. Die Landesregierung kann durch Verordnung nähere Vorschriften, insbesondere über Inhalt, Form und technische Umsetzung der Fischerkarte und Fischergastkarte... mehr lesen...


§ 8 Stmk. FischG 2000 Bestellung von Fischereiaufsichtsorganen

(1)Absatz einsJede Person, welche als Fischereiaufsichtsorgan tätig werden soll, ist hiefür auf Antrag der/des Fischereiberechtigten gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen Aufsichtsorgangesetzes – StAOG zu bestellen. Es gelten die Bestimmungen des StAOG, sofern im Folgenden nichts Abweichend... mehr lesen...


§ 6 Stmk. FischG 2000 Ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Besatz

(1)Absatz einsJeder Fischereiberechtigte (Eigentümer, Pächter, Fruchtnießer) hat sein Fischwasser so zu bewirtschaften, dass der für sein Fischwasser natürliche Bestand an Wassertieren nach Art, Zusammensetzung, Altersstufen und Bestandesdichte erhalten bleibt oder wieder hergestellt wird. Beabsi... mehr lesen...


§ 4 Stmk. FischG 2000 Teichwirtschaften und Fischzuchtanstalten

(1)Absatz einsDieses Gesetz findet auf landwirtschaftliche Betriebe in Form von Teichwirtschaften und Fischzuchtanstalten mit Ausnahme des Abs. 2 und der §§ 6 Abs. 5 und 13 Abs. 2 keine Anwendung.Dieses Gesetz findet auf landwirtschaftliche Betriebe in Form von Teichwirtschaften und Fischzuchtans... mehr lesen...


Steiermärkisches Fischereigesetz 2000 (Stmk. FischG 2000) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 12.09.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 91/2024 § 0 gültig von 10.07.2018 bis 11.09.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 63/2018... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.10.24

19 Paragrafen zu Gesundheitsfondsgesetz - TGFG, Tiroler (TGFG) aktualisiert


§ 22c TGFG Sanktionsmechanismus der Zielsteuerung-Gesundheit

(1)Absatz einsWird das Landes-Zielsteuerungsübereinkommen nicht fristgerecht im Sinn des § 22a Abs. 2 abgeschlossen, kann das für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerium auf begründeten Antrag der Landes-Zielsteuerungskommission eine angemessene Nachfrist setzen. Liegt nach Ablauf diese... mehr lesen...


§ 22b TGFG Inhalt des Landes-Zielsteuerungsübereinkommens

Das Landes-Zielsteuerungsübereinkommen hat die Zielsteuerung-Gesundheit in den Steuerungsbereichen „Ergebnisorientierung“, „Versorgungsstrukturen“, „Versorgungsprozesse“ und „Finanzziele“ gemäß den §§ 13 bis 17 des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes, BGBl. I Nr. 26/2017, zuletzt geändert durch da... mehr lesen...


§ 22a TGFG Landes-Zielsteuerungsübereinkommen

(1)Absatz einsIn der Landes-Zielsteuerungskommission ist aufbauend auf den Festlegungen im Zielsteuerungsvertrag auf Bundesebene ein Landes-Zielsteuerungsübereinkommen zu beschließen, das von den Co-Vorsitzenden für den jeweils eigenen Wirkungsbereich zu unterfertigen und binnen eines Monats nach... mehr lesen...


§ 18 TGFG Berichte und Erhebungen

(1)Absatz einsDer Vorsitzende hat die Träger der Sozialversicherung laufend über die festgelegten vorläufigen und endgültigen Punktewerte zu informieren.(2)Absatz 2Der Vorsitzende hat der Bundesgesundheitsagentur über den Stand der Entwicklung im Zusammenhang mit der Planung, Umsetzung und Weiter... mehr lesen...


§ 18a TGFG Verarbeitung personenbezogener Daten

(1)Absatz einsDer Fonds ist Verantwortlicher nach Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundver... mehr lesen...


§ 16b TGFG Aufgaben der Landes-Zielsteuerungskommission

(1)Absatz einsDer Landes-Zielsteuerungskommission obliegen die Aufgaben nach § 2 Abs. 2a, § 2a lit. e und § 2b sowie die Entscheidung über die Verwendung der Mittel aus dem Gesundheitsförderungsfonds im Sinn des § 7.Der Landes-Zielsteuerungskommission obliegen die Aufgaben nach Paragraph 2, Absat... mehr lesen...


§ 16a TGFG Landes-Zielsteuerungskommission

(1)Absatz einsDie Landes-Zielsteuerungskommission besteht aus 13 Mitgliedern. Ihr gehören an:a)Litera adie drei Mitglieder der Landesregierung nach § 10 Abs. 1 lit. a, der Experte auf dem Gebiet des Gesundheitswesens nach § 10 Abs. 1 lit. a und das Mitglied nach § 10 Abs. 1 lit. e sowie ein weite... mehr lesen...


§ 16 TGFG Geschäftsstelle, Geschäftsordnung

(1)Absatz einsDie Organe des Fonds (§ 9 Abs. 1) haben sich bei der Besorgung ihrer Aufgaben des Amtes der Landesregierung als Geschäftsstelle zu bedienen.Die Organe des Fonds (Paragraph 9, Absatz eins,) haben sich bei der Besorgung ihrer Aufgaben des Amtes der Landesregierung als Geschäftsstelle ... mehr lesen...


§ 15 TGFG Geschäftsgang der Gesundheitsplattform

(1)Absatz einsDer Vorsitzende hat die Gesundheitsplattform nach Bedarf, mindestens aber zweimal jährlich, zu Sitzungen einzuberufen. Wenn dies mindestens drei Mitglieder unter gleichzeitiger Angabe des Beratungsgegenstandes schriftlich verlangen, hat der Vorsitzende die Gesundheitsplattform binne... mehr lesen...


§ 14 TGFG Präsidium, Ausschüsse

(1)Absatz einsDie Landesregierung hat zur Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der Gesundheitsplattform und der Landes-Zielsteuerungskommission, zur Unterstützung des Vorsitzenden der Gesundheitsplattform und der beiden Vorsitzenden der Landes-Zielsteuerungskommission bei der Erstellung der Tages... mehr lesen...


§ 12 TGFG Aufgaben der Gesundheitsplattform

(1)Absatz einsDer Gesundheitsplattform obliegen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, die Behandlung und Beschlussfassung in allen Angelegenheiten als Fonds (§ 2) und in allgemeinen gesundheitspolitischen Belangen (§ 2a). Die Gesundheitsplattform hat ihre Aufgaben zur Planung, Ste... mehr lesen...


§ 11 TGFG Erlöschen der Mitgliedschaft

(1)Absatz einsDie von der Landesregierung zu bestellenden weiteren Vertreter des Landes nach § 10 Abs. 1 lit. a und die Mitglieder nach § 10 Abs. 1 lit b bis k und deren Ersatzmitglieder scheiden vorzeitig aus dem Amt durch:Die von der Landesregierung zu bestellenden weiteren Vertreter des Landes... mehr lesen...


§ 10 TGFG Gesundheitsplattform

(1)Absatz einsDie Gesundheitsplattform besteht aus 21 Mitgliedern. Ihr gehören an:a)Litera adrei Mitglieder der Landesregierung sowie drei weitere von der Landesregierung zu bestellende Vertreter des Landes; die Mitglieder der Landesregierung sind von dieser aus ihrer Mitte zu bestellen; darunter... mehr lesen...


§ 9 TGFG Organe des Fonds

(1)Absatz einsDie Organe des Fonds sind:a)Litera adie Gesundheitsplattform,b)Litera bder Vorsitzende,c)Litera cdas Präsidium,d)Litera ddie Landes-Zielsteuerungskommission.(2)Absatz 2Auf einen Regressanspruch des Fonds gegen Personen, die eine Organfunktion nach Abs. 1 ausüben, ist das Bundesgeset... mehr lesen...


§ 7 TGFG Gesundheitsförderungsfonds

(1)Absatz einsZur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention erfolgen im Rahmen des Gesundheitsförderungsfonds Dotierungen durch die Sozialversicherung, die Bundesgesundheitsagentur und das Land. Der Gesundheitsförderungsfonds verfügt über keine Rechtspersönlichkeit. Die Gebarung des Gesund... mehr lesen...


§ 2b TGFG Aufgaben in Angelegenheiten der Zielsteuerung

         Der      Fonds hat in Angelegenheiten der Zielsteuerung folgende Aufgaben wahrzunehmen:a)Litera adie Beschlussfassung über das Landes-Zielsteuerungsübereinkommen;b)Litera bdie Koordination, Abstimmung, Festlegung, Konkretisierung und Terminisierung aller aus dem Zielsteuerungsvertrag und... mehr lesen...


§ 2a TGFG Allgemeine gesundheitspolitische Aufgaben

Der Fonds hat in Angelegenheiten allgemeiner gesundheitspolitischer Belange folgende Aufgaben wahrzunehmen:a)Litera adie (Weiter-)Entwicklung der Gesundheitsziele (einschließlich Strategien zur Umsetzung) auf Landesebene;b)Litera bdie Festlegung von Grundsätzen der Umsetzung von Qualitätsvorgaben... mehr lesen...


§ 2 TGFG Aufgaben in Angelegenheiten als Fonds

(1)Absatz einsDer Fonds hat in Angelegenheiten als Fonds insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:a)Litera aAufgaben im Rahmen der Krankenanstaltenfinanzierung (Abs. 2);Aufgaben im Rahmen der Krankenanstaltenfinanzierung (Absatz 2,);b)Litera bdie Erstellung des Voranschlages und des Rechnungsa... mehr lesen...


§ 1 TGFG Errichtung des Tiroler Gesundheitsfonds, Grundsätze und Ziele

(1)Absatz einsZur Wahrnehmung der in diesem Gesetz festgelegten Aufgaben wird der Tiroler Gesundheitsfonds, im Folgenden kurz Fonds genannt, errichtet. Der Fonds besitzt Rechtspersönlichkeit und besorgt seine Aufgaben als Träger von Privatrechten. Er hat seinen Sitz in Innsbruck.(2)Absatz 2Der Fo... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.10.24

2 Paragrafen zu Sozialhilfe-Grundsatzgesetz () aktualisiert


§ 10 Schluss- und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsMit der Wahrnehmung der Rechte des Bundes gemäß Art. 15 Abs. 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes ist die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler betraut.Mit der Wahrnehmung der Rechte des Bundes gemäß Artikel 15, Abs... mehr lesen...


§ 7 Berücksichtigung von Leistungen Dritter und eigenen Mitteln

(1)Absatz einsDie Landesgesetzgebung hat sicherzustellen, dass bei der Bemessung von Leistungen der Sozialhilfe alle zur Deckung der eigenen Bedarfe zur Verfügung stehenden Leistungen Dritter, sonstige Einkünfte und verwertbares Vermögen – auch im Ausland – angerechnet werden. Zu den Leistungen D... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.10.24
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