Gesetzesaktualisierungen

6 Gesetze aktualisiert am 10.01.2024

Gesetze 1-6 von 6

9 Paragrafen zu Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) aktualisiert


Anl. 2 EStG 1988

(zu § 94 Z 2 EStG)(zu Paragraph 94, Ziffer 2, EStG)Gesellschaften im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/96/EU über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten, ABl. Nr. L 345 vom 29.12.2011 S. 8.Gesellschaft im Sinne des Artikels 2 der gen... mehr lesen...


§ 124b EStG 1988

Paragraph 124 b,1.Ziffer einsAbschreibungen gemäß § 6 Z 2 lit. c in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996, die für vor dem 1. Jänner 1996 endende Wirtschaftsjahre gebildet worden sind, müssen mit dem im Jahresabschluß des letzten dieser Wirtschaftsjahre angesetzten Betrag jedenfalls... mehr lesen...


§ 94 EStG 1988 Ausnahmen von der Abzugspflicht

§ 94.Paragraph 94, Der Abzugsverpflichtete (§ 95 Abs. 2) hat keine Kapitalertragsteuer abzuziehen: Der Abzugsverpflichtete (Paragraph 95, Absatz 2,) hat keine Kapitalertragsteuer abzuziehen:1.Ziffer einsBei jeglichen Kapitalerträgen, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge dieselbe Person... mehr lesen...


§ 42 EStG 1988 Steuererklärungspflicht

(1)Absatz einsDer unbeschränkt Steuerpflichtige hat eine Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) abzugeben, wenn1.Ziffer einser vom Finanzamt dazu aufgefordert wird oder2.Ziffer 2das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 bes... mehr lesen...


§ 18 EStG 1988 Sonderausgaben

(1)Absatz einsFolgende Ausgaben sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind:1.Ziffer einsRenten und dauernde Lasten, die auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen. Werden Renten oder dauernde Lasten als angeme... mehr lesen...


§ 4b EStG 1988 Zuwendungen zur Vermögensausstattung

(1)Absatz einsZuwendungen aus dem Betriebsvermögen zum Zweck der ertragsbringenden Vermögensausstattung an privatrechtliche Stiftungen oder an damit vergleichbare Vermögensmassen (Stiftungen), die die Voraussetzungen nach den §§ 34 bis 47 BAO erfüllen und begünstigte Zwecke gemäß § 4a Abs. 2 verf... mehr lesen...


§ 4c EStG 1988 Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung

(1)Absatz einsFreigebige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen an die Innovationsstiftung für Bildung gemäß § 1 ISBG sowie an deren Substiftungen gemäß § 4 Abs. 5 ISBG zur Förderung ihrer Tätigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 und 2 ISBG oder zum Zweck der ertragsbringenden Vermögensausstattung gelten als B... mehr lesen...


§ 4a EStG 1988 Freigebige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spendenbegünstigung)

(1)Absatz einsFreigebige Zuwendungen (Spenden) aus dem Betriebsvermögen–Strichaufzählungzu begünstigten Zwecken (Abs. 2) an durch Bescheid begünstigte Einrichtungen (Abs. 3) sowiezu begünstigten Zwecken (Absatz 2,) an durch Bescheid begünstigte Einrichtungen (Absatz 3,) sowie–Strichaufzählungan d... mehr lesen...


Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig von 01.01.2024 bis 31.12.2023 § 0 gültig ab 01.01.2024 § 0 gültig von 01.03.2022 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.01.24

13 Paragrafen zu Bundesabgabenordnung (BAO) aktualisiert


§ 323 BAO

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1962 in Kraft.(2)Absatz 2§ 44 Abs. 2 und die Bezeichnung des früheren § 323 Abs. 2 als § 324 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 257/1993 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft. Auf zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind sie jedoch noch... mehr lesen...


§ 160 BAO

(1)Absatz einsEintragungen in das Grundbuch, denen Rechtsvorgänge über den Erwerb von Grundstücken zugrunde liegen, mit Ausnahme von Vormerkungen sowie von Eintragungen gemäß § 13, 15 und 16 des Liegenschaftsteilungsgesetzes, dürfen erst dann vorgenommen werden, wenn eine Bescheinigung des Finanz... mehr lesen...


§ 126 BAO

(1)Absatz einsDie Abgabepflichtigen und die zur Einbehaltung und Abfuhr von Abgaben verpflichteten Personen haben jene Aufzeichnungen zu führen, die nach Maßgabe der einzelnen Abgabenvorschriften zur Erfassung der abgabepflichtigen Tatbestände dienen.(2)Absatz 2Insbesondere haben Abgabepflichtige... mehr lesen...


§ 80 BAO 2. Vertreter.

(1)Absatz einsDie zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen und die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen haben alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen, und sind befugt, die diesen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Sie haben insbesondere dafür zu sorg... mehr lesen...


§ 45a BAO

Paragraph 45 a, Übersteigen Umsätze gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994, die von einer Körperschaft im Rahmen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Gewerbebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben gemäß § 45 Abs. 3 ausgeführt werden, im Veranlagungszeitraum i... mehr lesen...


§ 44 BAO

(1)Absatz einsEiner Körperschaft, die einen Gewerbebetrieb oder einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhält, kommt eine Begünstigung auf abgabenrechtlichem Gebiet wegen Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke nicht zu.(2)Absatz 2Das für die Erhebung der Umsatzs... mehr lesen...


§ 42 BAO

(1)Absatz einsDie tatsächliche Geschäftsführung einer Körperschaft muß auf ausschließliche und unmittelbare Erfüllung des gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweckes eingestellt sein und den Bestimmungen entsprechen, die die Satzung aufstellt.(2)Absatz 2Die tatsächliche Geschäftsführung ... mehr lesen...


§ 43 BAO

(1)Absatz einsDie Satzung (§ 41) und die tatsächliche Geschäftsführung (§ 42) müssen, um die Voraussetzung für eine abgabenrechtliche Begünstigung zu schaffen, den Erfordernissen dieses Bundesgesetzes bei der Körperschaftsteuer während des ganzen Veranlagungszeitraumes, bei den übrigen Abgaben im... mehr lesen...


§ 41 BAO

(1)Absatz einsDie Satzung der Körperschaft muß eine ausschließliche und unmittelbare Betätigung für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck ausdrücklich vorsehen und diese Betätigung genau umschreiben; als Satzung im Sinn der §§ 34 bis 47 gilt auch jede andere sonst in Betracht k... mehr lesen...


§ 40b BAO

(1)Absatz einsEine Körperschaft verliert ihre wegen Betätigung für gemeinnützige Zwecke zustehenden Begünstigungen auf abgabenrechtlichem Gebiet nicht dadurch, dass sie für die Verwirklichung zumindest eines der von ihr verfolgten begünstigten Zwecke Mittel teilweise oder ausschließlich für die V... mehr lesen...


§ 40 BAO

(1)Absatz einsUnmittelbare Förderung liegt vor, wenn eine Körperschaft den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck selbst erfüllt. Dies kann auch durch einen Dritten geschehen, wenn dessen Wirken wie eigenes Wirken der Körperschaft anzusehen ist.(2)Absatz 2Eine Körperschaft, die sich a... mehr lesen...


§ 40a BAO

Paragraph 40 a, Eine Körperschaft verliert ihre wegen Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zustehenden Begünstigungen auf abgabenrechtlichem Gebiet nicht dadurch, dass sie für die Verwirklichung zumindest eines der von ihr verfolgten begünstigten Zwecke1.Ziffer einsteil... mehr lesen...


§ 39 BAO

(1)Absatz einsAusschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen:1.Ziffer einsDie Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordnetenNebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.2.Ziffer 2Die Körperschaft darf keinen... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.01.24

1 Paragraf zu Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) aktualisiert


Anl. 3 UmgrStG

(zu Art. I, II, III und VI)(zu Art. römisch eins, römisch II, römisch III und römisch VI)Gesellschaften im Sinne des Artikels 3 der Richtlinie 2009/133/EG über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.01.24

2 Paragrafen zu Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) aktualisiert


§ 55 FLAG

(1)Absatz einsDie §§ 2 Abs. 8 erster Satz und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2005, treten mit 1. Jänner 2006, nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, sowie des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. ... mehr lesen...


§ 41 FLAG

(1)Absatz einsDen Dienstgeberbeitrag haben alle Dienstgeber zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen; als im Bundesgebiet beschäftigt gilt ein Dienstnehmer auch dann, wenn er zur Dienstleistung ins Ausland entsendet ist.(2)Absatz 2Dienstnehmer sind Personen, die in einem Dienstve... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.01.24

2 Paragrafen zu Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) aktualisiert


§ 24 KBGG Anspruchsberechtigung

(1)Absatz einsAnspruch auf Kinderbetreuungsgeld nach diesem Abschnitt hat ein Elternteil (Adoptivelternteil, Pflegeelternteil) für sein Kind (Adoptivkind, Pflegekind), sofern1.Ziffer einsdie Anspruchsvoraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Z 1, 2, 4 und 5 erfüllt sind,die Anspruchsvoraussetzungen nach Pa... mehr lesen...


§ 9 KBGG Anspruch auf Beihilfe

(1)Absatz einsAnspruch auf Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld haben1.Ziffer einsalleinstehende Elternteile (§ 11),alleinstehende Elternteile (Paragraph 11,),2.Ziffer 2verheiratete Mütter oder verheiratete Väter nach Maßgabe des § 12,verheiratete Mütter oder verheiratete Väter nach Maßga... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.01.24

2 Paragrafen zu Kommunalsteuergesetz 1993 (KommStG 1993) aktualisiert


§ 16 KommStG 1993 Inkrafttreten

(1)Absatz einsDie Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind erstmals für den Monat Jänner 1994 anzuwenden.(2)Absatz 2In anderen Bundesgesetzen vorgesehene Befreiungen von bundesgesetzlich geregelten Abgaben gelten nicht für die Kommunalsteuer mit der Maßgabe, daß die auf völkerrechtlichen Verträgen... mehr lesen...


§ 5 KommStG 1993 Bemessungsgrundlage

(1)Absatz einsBemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt worden sind, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer (Lohnsteuer) unterliegen. Arbeitslöhne sinda)Litera aim Falle des § 2 li... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.01.24
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