Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 09.01.2024

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1 Paragraf zu Körperschaftsteuergesetz 1988 (KStG 1988) aktualisiert


§ 24 KStG 1988

(1)Absatz einsDie Körperschaftsteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) nach dem Einkommen oder dem Gesamtbetrag der Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger im Sinne des § 21 Abs. 1 und 3 veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat.Die Kör... mehr lesen...


Aktualisiert am 09.01.24
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