(1)Absatz einsDiese Verordnung, die §§ 17 Abs. 1, 27 Abs. 1 Z 11, 28 Abs. 2 Z 3 und 4 sowie 34 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 264/2012, tritt mit 1. September 2012 in Kraft und ist abweichend von diesem ZeitpunktDiese Verordnung, die Paragraphen 17, Absatz eins,, 27 Absatz eins... mehr lesen...
(1)Absatz einsAbweichend von § 12 hat die Klausurprüfung folgende Prüfungsgebiete zu umfassen:Abweichend von Paragraph 12, hat die Klausurprüfung folgende Prüfungsgebiete zu umfassen:1.Ziffer einsBei drei Klausurarbeiten:a)Litera a„Slowenisch“ (standardisiert),b)Litera b„Deutsch“ (standardisiert)... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Rahmen der mündlichen Prüfung können nach Maßgabe der Abs. 2 und 3 mündliche Teilprüfungen aus folgenden Prüfungsgebieten gewählt werden:Im Rahmen der mündlichen Prüfung können nach Maßgabe der Absatz 2 und 3 mündliche Teilprüfungen aus folgenden Prüfungsgebieten gewählt werden:1... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Rahmen der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Kunst und Gestaltung“ ist den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten eine Aufgabenstellung mit einer praktischen und einer theoretischen Aufgabe schriftlich vorzulegen.(2)Absatz 2Die Arbeitszeit hat 420 Minuten zu betragen. Sie is... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Rahmen der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Biologie und Umweltbildung“ ist den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten eine Aufgabenstellung mit drei oder vier voneinander unabhängigen Aufgaben, die in Teilaufgaben gegliedert sein können, aus unterschiedlichen Themenbereich... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Rahmen der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Musik“ und „Musikkunde“ ist den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten eine Aufgabenstellung mit vier Aufgaben aus Kompetenzbereichen „Tonsatz“, „Formenlehre“, „Musikgeschichte“ und „Gehörbildung“ schriftlich vorzulegen. Sof... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Klausurprüfung umfasst, vorbehaltlich der Sonderbestimmungen des 4. Abschnittes, bei drei Klausurarbeiten je eine schriftliche Klausurarbeit aus folgenden Prüfungsgebieten:1.Ziffer eins„Deutsch“ (standardisiert),2.Ziffer 2nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandida... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 07.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 362/2023 § 0 gültig von 29.09.2021 bis 06.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. ... mehr lesen...