Gesetzesaktualisierungen

7 Gesetze aktualisiert am 15.08.2023

Gesetze 1-7 von 7

7 Paragrafen zu Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) aktualisiert


§ 82 AVG Inkrafttreten

(1)Absatz eins§ 78 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 866/1992 tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.Paragraph 78, Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 866 aus 1992, tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.(2)Absatz 2§ 18 Abs. 3 fünfter bis neunter Satz, § 18 Ab... mehr lesen...


§ 78a AVG

Paragraph 78 a, Von den Bundesverwaltungsabgaben befreit sind1.Ziffer einsdie Erteilung von Rechtsbelehrungen und die Erstellung von Kopien oder Ausdrucken von Akten oder Aktenteilen,2.Ziffer 2die Bestimmung der Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen und nichtamtlichen Dolmetscher und3.Ziff... mehr lesen...


§ 71 AVG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

(1)Absatz einsGegen die Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung ist auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn:1.Ziffer einsdie Partei glaubhaft macht, daß sie durch ein unvorhergese... mehr lesen...


§ 44 AVG

(1)Absatz einsDie Behörde kann die Verhandlung, allenfalls auch nur teilweise, unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung durchführen, es sei denn, das persönliche Erscheinen aller beizuziehenden Personen vor der Behörde ist unter Berücksichtigung der Verfahrensökono... mehr lesen...


§ 41 AVG

(1)Absatz einsDie Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Ku... mehr lesen...


§ 33 AVG

(1)Absatz einsBeginn und Lauf einer Frist werden durch Samstage, Sonntage oder gesetzliche Feiertage nicht behindert.(2)Absatz 2Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage... mehr lesen...


§ 21 AVG

Paragraph 21, Zustellungen sind nach dem Zustellgesetz – ZustG, BGBl. Nr. 200/1982, vorzunehmen. Zustellungen sind nach dem Zustellgesetz – ZustG, Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1982,, vorzunehmen. mehr lesen...


Aktualisiert am 15.08.23

4 Paragrafen zu Bankwesengesetz (BWG) aktualisiert


§ 107 BWG Inkrafttreten und Vollziehung

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, mit dem 1. Jänner 1994 in Kraft.(2)Absatz 2§ 1 Abs. 4, § 2 Z 6, 7 und 9, § 8 Abs. 1 bis 4, 6 und 7, § 9 bis § 19, § 20 Abs. 8, § 22 Abs. 3 Z 1 lit. b letzter Halbsatz, Z 2 lit. g letzter Halbsatz, Z 6 zweiter... mehr lesen...


§ 105 BWG Verweise und Verordnungen

(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in anderen Bundesgesetzen auf Bestimmungen des Kreditwesengesetzes verwiesen wird, treten an deren S... mehr lesen...


§ 38 BWG

(1)Absatz einsKreditinstitute, ihre Gesellschafter, Organmitglieder, Beschäftigte sowie sonst für Kreditinstitute tätige Personen dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Kunden oder auf Grund des § 75 Abs. 3 anvertraut oder zugänglich gemacht worden si... mehr lesen...


§ 10a BWG Grenzüberschreitende Spaltung

(1)Absatz einsKreditinstitute können ihr Vermögen im Sinne des § 1 des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften – SpaltG, BGBl. Nr. 304/1996 grenzüberschreitend auf ein CRR-Kreditinstitut, das nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats gegründet worden ist und ihren satzungsmäß... mehr lesen...


Aktualisiert am 15.08.23

8 Paragrafen zu Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) aktualisiert


§ 264 ArbVG Begriffsbestimmungen

(1)Absatz einsUnter umzuwandelnder Gesellschaft im Sinne dieses Hauptstückes ist die Gesellschaft zu verstehen, die eine grenzüberschreitende Umwandlung einer Kapitalgesellschaft vornimmt.(2)Absatz 2Unter Tochtergesellschaft einer umzuwandelnden Gesellschaft im Sinne dieses Hauptstückes ist ein U... mehr lesen...


§ 262 ArbVG Weitere Anwendbarkeit bestehender Systeme der Mitbestimmung im Fall nachfolgender Verschmelzungen, Umwandlungen oder Spaltungen

(1)Absatz einsSofern es sich nicht um einen Fall des § 258 Abs. 3 erster Satz handelt, gilt beziehungsweise geltenSofern es sich nicht um einen Fall des Paragraph 258, Absatz 3, erster Satz handelt, gilt beziehungsweise gelten1.Ziffer einsim Fall einer nachfolgenden innerstaatlichen Verschmelzung... mehr lesen...


§ 263 ArbVG Geltungsbereich

(1)Absatz einsDie Bestimmungen dieses Hauptstückes gelten für Unternehmen, die unter den II. Teil fallen, aus einer grenzüberschreitenden Umwandlung von Kapitalgesellschaften im Sinne des EUDie Bestimmungen dieses Hauptstückes gelten für Unternehmen, die unter den römisch II. Teil fallen, aus ein... mehr lesen...


§ 261 ArbVG Anwendung der Bestimmungen über die Mitbestimmung kraft Gesetzes ohne Verhandlungen

(1)Absatz einsSofern in mindestens einer der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ein System der Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Sinne des § 212 Abs. 4 besteht, können die zuständigen Leitungs- und Verwaltungsorgane der beteiligten Gesellschaften beschließen, keine Verhandlungen gemä... mehr lesen...


§ 258 ArbVG Geltungsbereich

(1)Absatz einsDie Bestimmungen dieses Hauptstückes gelten für Unternehmen, die unter den II. Teil fallen, aus einer grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften im Sinne des EUDie Bestimmungen dieses Hauptstückes gelten für Unternehmen, die unter den römisch II. Teil fallen, aus ... mehr lesen...


§ 259 ArbVG Begriffsbestimmungen

(1)Absatz einsUnter beteiligten Gesellschaften im Sinne dieses Hauptstückes sind die an einer grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Kapitalgesellschaften zu verstehen.(2)Absatz 2Unter Tochtergesellschaft einer beteiligten Gesellschaft im Sinne dieses Hauptstückes ist ein Unternehmen zu ... mehr lesen...


§ 218 ArbVG

(1)Absatz einsIn Betrieben erfolgt die Entsendung durch Beschluss des Betriebsausschusses. Besteht kein Betriebsausschuss, so nimmt diese Aufgabe der Betriebsrat wahr. Bestehen mehrere Betriebsausschüsse (Betriebsräte), die nicht zum selben Unternehmen gehören, so ist vom Vorsitzenden des Betrieb... mehr lesen...


§ 113 ArbVG Kompetenzabgrenzung

(1)Absatz einsDie der Arbeitnehmerschaft zustehenden Befugnisse werden, soweit nicht anderes bestimmt ist, durch Betriebsräte ausgeübt.(2)Absatz 2In Betrieben, in denen ein Betriebsausschuß errichtet ist, werden vom Betriebsausschuß folgende Befugnisse ausgeübt:1.Ziffer einsBeratungsrecht (§ 92);... mehr lesen...


Aktualisiert am 15.08.23

2 Paragrafen zu Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 (BSchEG) aktualisiert


§ 12 BSchEG

(1) Der gesamte Aufwand, einschließlich des Verwaltungsaufwandes, für die Durchführung dieses Bundesgesetzes wird durch einen Beitrag der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (Schlechtwetterentschädigungsbeitrag) gedeckt. Grundlage für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes ist die nach den Grundsät... mehr lesen...


§ 1 BSchEG Geltungsbereich.

(1) Unter den Geltungsbereich dieses Bundesgestzes fallen Betriebe folgender Art:Hoch- und Tiefbaubetriebe einschließlich der Schachtbaubetriebe sowie Eisenbiegerbetriebe, Straßenbaubetriebe einschließlich des Güterwegebaues, Brückenbaubetriebe mit Ausnahme der Stahlbrückenbaubetriebe, Bahnoberba... mehr lesen...


Aktualisiert am 15.08.23

2 Paragrafen zu Ausländerbeschäftigungsverordnung (AusLBVO) aktualisiert


§ 2 AusLBVO

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1990 in Kraft.(2)Absatz 2§ 1 Z 4, 7 und 8 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 729/1993 treten mit 1. November 1993 in Kraft.Paragraph eins, Ziffer 4,, 7 und 8 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 729 aus 1993, treten mit 1. No... mehr lesen...


§ 1 AusLBVO

Paragraph eins, Vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sind ausgenommen:1.Ziffer einsdas ausländische Personal des auf Grund eines Übereinkommens zwischen den Vereinten Nationen und der Österreichischen Bundesregierung errichteten Europäischen Zentrums für Ausbildung und Forschun... mehr lesen...


Aktualisiert am 15.08.23

7 Paragrafen zu Alkoholsteuergesetz (AlkStG) aktualisiert


§ 94 AlkStG

(1)Absatz einsDurch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 227/2021 werden die Richtlinie (EU) 2020/262 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (Neufassung), ABl. Nr. L 58 vom 27.2.2020 S. 4, einschließlich der Richtlinie 2019/2235 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame M... mehr lesen...


§ 93 AlkStG

(1)Absatz einsWer am Tag vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes berechtigt war, Branntwein unter Abfindung herzustellen und Eigentümer eines einfachen Brenngerätes gemäß § 110 in der vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 227/2021 geltenden Fassung ist, auf welchem er vor Inkrafttreten dieses Bundesge... mehr lesen...


§ 58 AlkStG Selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe

(1)Absatz einsSelbstgewonnene Stoffe sind:1.Ziffer einsFrüchte heimischer Arten von Stein- und Kernobst, Beeren, Wurzeln, Getreide und Halmrüben, die derjenige, der über sie verfügt (Verfügungsberechtigter), als Eigentümer, Pächter oder Nutznießer einer Liegenschaft geerntet hat,2.Ziffer 2wild wa... mehr lesen...


§ 29 AlkStG Alkoholmengenmessgeräte, Probenmesshähne

(1)Absatz einsAlkoholmengenmessgeräte sind Messgeräte zur Bestimmung von Alkoholmengen. Sie sind so auszustatten, dass der Eintritt einer Störung angezeigt wird. Die Funktionalität und Manipulationssicherheit von Alkoholmengenmessgeräten ist mittels eines technischen Gutachtens nachzuweisen. Spir... mehr lesen...


§ 14 AlkStG Freischein, Verpflichtungen

(1)Absatz einsDer Lieferant darf Alkohol nur dann unversteuert abgeben, wenn im Zeitpunkt der Abgabe ein gültiger Freischein des Empfängers vorliegt.(2)Absatz 2Der Lieferant hat in seinen Aufzeichnungen die Menge des Alkohols, seinen Verwendungszweck unter Hinweis auf das eingesetzte Vergällungsm... mehr lesen...


§ 11 AlkStG Freischein, Verwendungsbetrieb

(1)Absatz einsWer Alkohol zu einem im § 4 Abs. 1 Z 1 bis 5 und 8 angeführten Zweck unversteuert beziehen und außerhalb eines Steuerlagers steuerfrei verwenden will, bedarf einer Bewilligung (Freischein).Wer Alkohol zu einem im Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins bis 5 und 8 angeführten Zweck un... mehr lesen...


§ 8 AlkStG Entstehen der Steuerschuld

(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, entsteht die Steuerschuld durch Überführung des Alkohols in den steuerrechtlich freien Verkehr. Alkohol wird in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt durch:1.Ziffer einsdie Wegbringung von Erzeugnissen aus einem Steu... mehr lesen...


Aktualisiert am 15.08.23

2 Paragrafen zu Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) aktualisiert


§ 74 AIFMG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme der §§ 35 bis 37, §§ 39 bis 46, § 56 Abs. 5 und 6 und § 60 mit 22. Juli 2013 in Kraft. § 60 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. §§ 35 bis 37 und §§ 39 bis 46 gelten gemäß dem von der Europäischen Kommission nach Artikel 67 Abs... mehr lesen...


§ 58 AIFMG Form der Kommunikation mit der FMA – elektronische Übermittlung

§ 58.Paragraph 58, Die FMA kann durch Verordnung vorschreiben, dass die Anzeigen und Übermittlungen gemäß § 1 Abs. 5 Z 4, 5 und 5a, § 8 Abs. 1, § 18 Abs. 1 Z 1, § 20 Abs. 1, § 22 Abs. 1 bis 5 und 7, § 25 Abs. 1, § 28a Abs. 4, § 29 Abs. 2, § 30 Abs. 2 und 6, § 32 Abs. 2, 3 und 6, § 33a Abs. 3 und ... mehr lesen...


Aktualisiert am 15.08.23
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