(1) Im Zentralen Fremdenregister dürfen folgende personenbezogene Daten von Fremden gemeinsam verarbeitet werden:1.Namen,2.Geschlecht,3.frühere Namen,4.Geburtsdatum und -ort,4a.Sterbedatum,5.Wohnanschriften im Bundesgebiet und im Ausland,6.Staatsangehörigkeit,7.Namen der Eltern,7a.Familienstand,8... mehr lesen...