Verwendung:Einreihungserfordernis:Ärztlicher DienstBerechtigung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen BerufsHöherer psychologischer DienstAbschluss der philosophischen oder naturwissenschaftlichen Studien mit dem HauptfachPsychologieEntlohnungsgruppe fh§ 1aVoraussetzung für die Einreihung i... mehr lesen...
Die Kündigungsfrist beträgt für beide Teile nach einer Dauer des Dienstverhältnisses vonweniger als 6 Monaten 1 Woche,6 Monaten 2 Wochen,1 Jahr 1 Monat,2 Jahren 2 Monate,5 Jahren 3 Monate,10 Jahren 4 Monate,15 Jahren 5 Monate.Die Kündigungsfrist hat, wenn sie nach Wochen bemessen ist, mit dem Ab... mehr lesen...
Amtsleiterinnen und Amtsleitern der Entlohnungsgruppe a, auf die § 80 anzuwenden ist, kann bis zum Erreichen der Dienstklasse VIII eine aufsaugbare Ergänzungszulage in folgender Höhe gewährt werden:1.Bei der Differenzberechnung nach den Z 1 bis 4 ist jeweils der konkrete Entgeltansatz (§ 63) der ... mehr lesen...
DienstklasseBesoldungsdienstalter in Jahren NormÜbernormV54,5VI97VII1513VIII1917In die Dienstklasse VIII können nur Amtsleiterinnen oder Amtsleiter befördert werden.DienstklasseBesoldungsdienstalter in Jahren bei Vollmaturabei Beamten-Aufstiegsprüfung NormÜbernormNormÜbernormIII7788IV97,5108,5... mehr lesen...
1.in den Entlohnungsgruppen d und w3 die Dienstklassen II und III;2.in den Entlohnungsgruppen c und w2 die Dienstklassen II bis IV;3.in der Entlohnungsgruppe b die Dienstklassen III bis V;4.in den Entlohnungsgruppen a und fh die Dienstklassen IV bis VI.Ist das Entgelt in der niedrigsten in der ne... mehr lesen...
1Gruppe80,0 €2Gruppen110,0 €3Gruppen140,0 €4Gruppen180,0 €5Gruppen200,0 €6Gruppen230,0 €7Gruppen260,0 €8Gruppen290,0 €9Gruppen320,0 €ab 10 Gruppen350,0 €(2) Den Leiterinnen oder Leitern gemäß Abs 1 und den gruppenführenden Pädagoginnen gebührt eine monatliche Gruppenführungszulage in der Höhe von... mehr lesen...
Dienstklasse I bis V: 161,2 €,Dienstklasse VI bis VIII: 204,7 €.(2) Den Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas HD gebührt eine Verwaltungsdienstzulage in Höhe von 161,2 €. mehr lesen...
Erfahrungsstufekpgpbö12663,92435,02208,922687,12455,02225,632709,82485,02259,442732,72510,02287,352755,62535,02315,462778,62575,02371,472813,12630,02444,382847,42690,02528,992904,72765,02626,2102996,62850,02706,5113111,02960,02809,8123271,73105,02941,7133420,63250,03079,3143558,23385,03210,915370... mehr lesen...
Vom Vorliegen der Voraussetzung gemäß Z 3 kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister in begründeten Ausnahmefällen absehen. mehr lesen...
Die Ausbildungslehrgänge sind in einzelne Module zu gliedern.Die Mindestdauer dieser Module beträgt jeweils 8 Vortragseinheiten.Die Mindestdauer dieser Module beträgt:a)Die Mindestdauer dieser Module beträgt jeweils 8 Vortragseinheiten.Ein Ausbildungslehrgang gilt als erfolgreich absolviert, wenn... mehr lesen...
LGBl Nr 37/2003 (Blg LT 12. GP: RV 275, AB 318, jeweils 5. Sess) LGBl Nr 120/2006 (Blg LT 13. GP: RV 6, AB 121, jeweils 4. Sess)LGBl Nr 122/2006 (Blg LT 13. GP: RV 7, AB 122, jeweils 4. Sess)LGBl Nr 47/2008 (Blg LT 13. GP: RV 305, AB 414, jeweils 5. Sess)LGBl Nr 54/2008 (Blg LT 13. GP: RV ... mehr lesen...