Gesetzesaktualisierungen

6 Gesetze aktualisiert am 03.12.2022

Gesetze 1-6 von 6

2 Paragrafen zu Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 (StROG) aktualisiert


§ 49 StROG

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 6/2020, LGBl. Nr. 84/2022 mehr lesen...


§ 51 StROG

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 84/2022 mehr lesen...


Aktualisiert am 03.12.22

101 Paragrafen zu Salzburger Landtagswahlordnung 1998 (LTWO 1998) aktualisiert


§ 111a LTWO 1998

Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung:1. mehr lesen...


§ 109 LTWO 1998

(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 98/2022). mehr lesen...


§ 108 LTWO 1998

(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 98/2022).. mehr lesen...


§ 107 LTWO 1998

(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 98/2022). mehr lesen...


§ 106 LTWO 1998

Im Fall außergewöhnlicher Verhältnisse (zB Katastrophen oder sonstige vergleichbare Krisensituationen), während derer die Durchführung einer Wahl der Mitglieder des Landtags unmöglich ist, kann die Durchführung der Wahl im unbedingt erforderlichen Ausmaß verschoben werden. Die Wahl ist jedenfalls... mehr lesen...


§ 102 LTWO 1998

(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 98/2022). mehr lesen...


§ 95 LTWO 1998

Ist ein Bewerber auf mehreren Wahlvorschlägen (Bezirkswahlvorschläge, Landeswahlvorschlag) gewählt, hat er binnen einer Woche nach der letzten Verlautbarung des Wahlergebnisses (§§ 91 Abs 1 und 94 Abs 4), aus der sich seine Doppelwahl ergibt, bei der Landeswahlbehörde schriftlich zu erklären, für... mehr lesen...


§ 92 LTWO 1998

Wahlwerbende Parteien haben nur dann Anspruch auf Zuweisung von Mandaten im zweiten Ermittlungsverfahren, wenn sie mindestens einen Bezirkswahlvorschlag und einen Landeswahlvorschlag eingebracht und1. mehr lesen...


§ 90 LTWO 1998

Daraufhin hat die Bezirkswahlbehörde der Landeswahlbehörde das endgültig ermittelte Ergebnis im Wahlbezirk in der nach § 89 Abs 2 lit d und e bezeichneten Form unverzüglich und auf die schnellste Art bekanntzugeben (Sofortmeldung, § 80 Abs 1 Z 3).. mehr lesen...


§ 85 LTWO 1998

(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 98/2022). mehr lesen...


§ 83 LTWO 1998

(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 98/2022). mehr lesen...


§ 81 LTWO 1998

Die Wahlakten der Gemeindewahlbehörden sind nach Feststellung des örtlichen Wahlergebnisses unverzüglich der zuständigen Bezirkswahlbehörde verschlossen und nach Möglichkeit im versiegelten Umschlag durch Boten zu übermitteln. mehr lesen...


§ 78 LTWO 1998

Die Gesamtzahl der auf einen Bewerber entfallenden Vorzugsstimmen (§ 72) ist, getrennt nach Landesparteiliste und Bezirksparteiliste, von der Wahlbehörde zu ermitteln und in einer Niederschrift (§ 79) zu beurkunden. mehr lesen...


§ 76 LTWO 1998

(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 98/2022). mehr lesen...


§ 75 LTWO 1998

(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 98/2022). mehr lesen...


§ 71 LTWO 1998

Der amtliche Stimmzettel ist gültig ausgefüllt, wenn aus ihm eindeutig zu erkennen ist, welche Partei der Wähler wählen wollte. Dies ist der Fall, wenn der Wähler in einem der unter jeder Parteibezeichnung vorgedruckten Kreise ein liegendes Kreuz oder ein anderes Zeichen mit Füllfeder, Kugelschre... mehr lesen...


§ 69 LTWO 1998

(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 98/2022).. mehr lesen...


§ 58 LTWO 1998

und für den Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche bestraft. mehr lesen...


§ 54 LTWO 1998

Der Beginn und die Dauer der Stimmabgabe (Wahlzeit) ist so festzusetzen, daß die Ausübung des Wahlrechtes für alle Wähler gesichert wird. Das Ende der Wahlzeit darf nicht später als auf 17:00 Uhr festgelegt werden. Für besondere Wahlbehörden gemäß § 67 Abs. 1 endet die Wahlzeit eine Stunde vor de... mehr lesen...


§ 50 LTWO 1998

Wahlkartenwähler können ihre Stimme in jedem Wahllokal jener Gemeinde abgeben, in der die Wahlkarte ausgestellt wurde. mehr lesen...


§ 43 LTWO 1998

Weisen mehrere Bezirkswahlvorschläge im gleichen Wahlbezirk den Namen desselben Bewerbers auf, ist dieser von der Landeswahlbehörde aufzufordern, binnen acht Tagen, jedoch spätestens am 48. Tag vor dem Wahltag zu erklären, für welchen der Bezirkswahlvorschläge er sich entscheidet. Auf allen ander... mehr lesen...


§ 42 LTWO 1998

Wenn ein Bewerber verzichtet, stirbt, die Wählbarkeit verliert oder wegen Mangels der Wählbarkeit oder der schriftlichen Erklärung (§ 38 Abs 5) gestrichen wird, kann die Partei ihre Parteiliste durch Nennung eines anderen Bewerbers ergänzen oder die fehlende Erklärung nachbringen. Die Ergänzungsv... mehr lesen...


§ 38 LTWO 1998

In den Bezirken:Mindestanzahl an Unterstützern:Salzburg Stadt und Salzburg-Umgebung 120Sankt Johann im Pongau und Zell am See 100Hallein und Tamsweg 80(2a) Die Unterstützungserklärung hat den Familiennamen und den Vornamen des Unterstützenden, sein Geburtsdatum, seinen Wohnort und seine Erklärung... mehr lesen...


§ 29 LTWO 1998

Die Gemeinde hat die Personen, gegen deren Aufnahme in das Wählerverzeichnis ein Berichtigungsantrag gestellt wurde, davon unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Gründe innerhalb von 24 Stunden nach Einlangen des Berichtigungsantrages zu verständigen. Den Betroffenen steht es frei, binnen vier Tage... mehr lesen...


§ 26 LTWO 1998

(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 98/2022). mehr lesen...


§ 1 LTWO 1998

WahlbezirkWahlbezirksnummer Salzburg-Stadt1 Hallein2 Salzburg-Umgebung3 St Johann im Pongau4 Tamsweg5 Zell am See6  mehr lesen...


Salzburger Landtagswahlordnung 1998 (LTWO 1998) Fundstelle

LGBl Nr 7/1999 (Blg LT 11. GP: RV 150, AB 233, jeweils 6. Sess)LGBl Nr 46/2001 (Blg LT 12. GP: RV 316, AB 440, jeweils 3. Sess)LGBl Nr 13/2002 (Blg LT 12. GP: RV 18, AB 219, jeweils 4. Sess)LGBl Nr 84/2003 (Blg LT 12. GP: RV 702, AB 741, jeweils 5. Sess)LGBl Nr 112/2003 (Blg LT 12. GP: IA 23... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.12.22

11 Paragrafen zu Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 (S-ROG 2009) aktualisiert


§ 82 S-ROG 2009

Für Revisionen des Räumlichen Entwicklungskonzepts hat die Gemeinde bis zum 31. Dezember 2015 die Möglichkeit, diese nach den Bestimmungen dieses Gesetzes oder nach den bisher geltenden Bestimmungen durchzuführen.(3) Die gemäß § 21 Abs. 4 ROG 1992 oder § 21 Abs. 5 ROG 1998 kundgemachten Flächenwi... mehr lesen...


§ 77b S-ROG 2009

Flächenausmaß(Differenz nach Abs 4 vorletzter Satz)Abgabenhöhe in € Tarif 1Tarif 2Tarif 3Tarif 4 bis500 m²----501 m²bis1.000 m² 1.400 1.260 1.120 860 1.001 m²bis1.700 m²  2.800 2.520 2.240 1.720 1.701 m²bis2.400 m² 4.200 3.780 3.360 2.580 2.401 m²bis3.100 m² 5.600 5.040 4.480 3.440 je weitere ang... mehr lesen...


§ 46 S-ROG 2009

Der Nachweis des Vorliegens dieser Voraussetzungen ist vom Antragsteller zu erbringen.(3) Eine Einzelbewilligung kommt im Grünland nur in Betracht: mehr lesen...


§ 5 S-ROG 2009

Im Sinn dieses Landesgesetzes bedeuten die Begriffe:1. mehr lesen...


Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 (S-ROG 2009) Fundstelle

LGBl Nr 118/2009 (Blg LT 14. GP: RV 123, AB 192, jeweils 2. Sess)LGBl Nr 88/2010 (DFB)LGBl Nr 53/2011 (Blg LT 14. GP: RV 285, AB 393, jeweils 3. Sess)LGBl Nr 32/2013 (Blg LT 14. GP: RV 305, AB 331, jeweils 5. Sess)LGBl Nr 106/2013 (Blg LT 15. GP: RV 80, AB 142, jeweils 2. Sess)LGBl Nr 60/2015... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.12.22

2 Paragrafen zu Steiermärkisches Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 1991 (Stmk. LB 1991) aktualisiert


§ 25 Stmk. LB 1991

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 103/1999, LGBl. Nr. 61/2009, LGBl. Nr. 73/2013, LGBl. Nr. 89/2013, LGBl. Nr. 20/2015, LGBl. Nr. 136/2016, LGBl. Nr. 84/2022 mehr lesen...


§ 14 Stmk. LB 1991

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 691993, LGBl. Nr. 103/1999, LGBl. Nr. 104/2006, LGBl. Nr. 61/2009, LGBl. Nr. 73/2013, LGBl. Nr. 84/2022 mehr lesen...


Aktualisiert am 03.12.22

1 Paragraf zu Steiermärkisches Kundmachungsgesetz (Stmk. KMG) aktualisiert


§ 2 Stmk. KMG

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 135/2013, LGBl. 44/2015, LGBl. Nr. 84/2022 mehr lesen...


Aktualisiert am 03.12.22

2 Paragrafen zu Zusammenlegungsgesetz 1982 (StZLG 1982) aktualisiert


§ 71 StZLG 1982

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 26/1995, LGBl. Nr. 58/2000, LGBl. Nr. 78/2001, LGBl. Nr. 139/2006, LGBl. Nr. 72/2010, LGBl. Nr. 139/2013, LGBl. Nr. 84/2022 mehr lesen...


§ 50 StZLG 1982

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 26/1995, LGBl. Nr. 78/2001, LGBl. Nr. 139/2013, LGBl. Nr. 84/2022 mehr lesen...


Aktualisiert am 03.12.22
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