(1) Die Vollversammlung wird vom Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die Einberufung hat schriftlich und mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Vollversammlung zu erfolgen. In der Einberufung ist die Tagesordnung bekannt zu geben. An der Vollversammlung können auch Personen mit beratender Funkt... mehr lesen...