Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 22.04.2022

Gesetze 1-2 von 2

14 Paragrafen zu Burgenländisches Elektrizitätswesengesetz 2006 - Bgld. ElWG 2006 (Bgld. ElWG 2006) aktualisiert


§ 69 Bgld. ElWG 2006

(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Burgenländische Elektrizitätswesengesetz 2001, LGBl. Nr. 41/2001, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 60/2002, außer Kraft.(2) § 31 tritt sechs Monate nach Festlegung der in Art. 4... mehr lesen...


§ 67 Bgld. ElWG 2006

(1) Die Behörde hat spätestens bis 30. Juni jeden Jahres der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologiea)einen Erfahrungsbericht über das Funktionieren des Elektrizitätsbinnenmarktes und der Vollziehung dieses Gesetzes,b)eine im Einklang mit der in An... mehr lesen...


§ 64 Bgld. ElWG 2006

(1) Eine Verwaltungsübertretung, die von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 25 000 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu drei Wochen, zu bestrafen ist, begeht, wer, sofern sich aus den Abs. 2 oder 3 nichts anderes ergibt,1.eine nach § ... mehr lesen...


§ 60 Bgld. ElWG 2006

(1) Die Behörde hat auf der Grundlage der harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte auf Antrag des Betreibers mit Bescheid jene KWK-Anlagen zu benennen, für die vom Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist, Herkunftsnachweise für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung ge... mehr lesen...


§ 37 Bgld. ElWG 2006

(1) Der vom Übertragungsnetz der Austrian Power Grid AG im Burgenland abgedeckte Netzbereich ist Bestandteil eines Regelzonenbereiches. Der Betreiber dieses Übertragungsnetzes ist auch Regelzonenführer (wird als Regelzonenführer benannt).(2) Zusätzlich zu den im § 35 auferlegten Pflichten obliege... mehr lesen...


§ 36 Bgld. ElWG 2006

(1) Die Übertragungsnetzbetreiber haben der Regulierungsbehörde alle zwei Jahre einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan für das Übertragungsnetz zur Genehmigung vorzulegen, der sich auf die aktuelle Lage und die Prognosen im Bereich von Angebot und Nachfrage stützt.(2) Zweck des Netzentwicklungsp... mehr lesen...


§ 34 Bgld. ElWG 2006

(1) Verteilernetzbetreiber sind verpflichtet, zu den jeweils genehmigten Allgemeinen Netzbedingungen mit Netzzugangsberechtigten innerhalb des von ihrem Verteilernetz abgedeckten Gebietes privatrechtliche Verträge über den Anschluss an ihr Netz abzuschließen.(1a) Die Allgemeine Anschlusspflicht b... mehr lesen...


§ 32 Bgld. ElWG 2006

(1) Zusätzlich zu den im 1. Abschnitt festgelegten Pflichten sind Verteilernetzbetreiber verpflichtet,1.das von ihnen betriebene Netz sicher, zuverlässig und leistungsfähig unter Bedachtnahme auf den Umweltschutz zu betreiben und zu erhalten sowie für die Bereitstellung aller unentbehrlichen Hilf... mehr lesen...


§ 26 Bgld. ElWG 2006

(1) Ein Netzbetreiber kann den Netzzugangsberechtigten den Netzzugang aus nachstehenden Gründen ganz oder teilweise verweigern:1.bei außergewöhnlichen Netzzuständen (Störfälle) sowie2.bei mangelnden Netzkapazitäten.(2) Der Netzbetreiber, an dessen Netz die Kundenanlage angeschlossen ist, hat die ... mehr lesen...


§ 25 Bgld. ElWG 2006

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 23/2022) mehr lesen...


§ 11 Bgld. ElWG 2006

(1) Erzeugungsanlagen sind entsprechend dem Stand der Technik so zu errichten, zu ändern und zu betreiben, dass durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage oder durch die Lagerung von Betriebsmitteln oder Rückständen und dergleichen1.das Leben oder die Gesundheit der Betreiberin oder des Betr... mehr lesen...


§ 5 Bgld. ElWG 2006

(1) Unbeschadet der nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Bewilligungen bedarf die Errichtung, wesentliche Änderung und der Betrieb einer Erzeugungsanlage mit einer Engpassleistung von mehr als 500 Kilowatt (kW), bei Photovoltaikanlagen von mehr als 500 kWpeak, soweit sich a... mehr lesen...


§ 2 Bgld. ElWG 2006

(1) Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Ausdruck1.„Agentur“: die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden gemäß Verordnung (EG) Nr. 2009/713/EG;2.„Anschlussleistung“: jene für die Netznutzung an der Übergabestelle vertraglich vereinbarte Leistung;3.„Ausgleichsenergie“: d... mehr lesen...


Burgenländisches Elektrizitätswesengesetz 2006 - Bgld. ElWG 2006 (Bgld. ElWG 2006) Fundstelle

LGBl. Nr. 41/2007 (XIX. Gp. IA 451 AB 461)LGBl. Nr. 52/2009 (XIX. Gp. RV 1125 AB 1141) [CELEX Nr. 32003L0054, 32004L0008, 32005L0089, 32003R1228]LGBl. Nr. 54/2012 (XX. Gp. IA 518 AB 522) [CELEX Nr. 32006L0032, 32006L0123, 32009L0028, 32009L0072, 32009R0714]LGBl. Nr. 79/2013 (XX. Gp. RV 783 AB 799... mehr lesen...


Aktualisiert am 22.04.22

1 Paragraf zu Steiermärkische Umgebungslärmschutzverordnung (St-ULV) aktualisiert


§ 3 St-ULV

(1) Der Lden (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) in Dezibel (dB) ist gemäß Anhang I der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. Nr. L 189 vom 18.07.2002 S. 12 mit folgender Gleichung definiert:Dabei gilt:1.Lday (Taglärmindex) ist der A-bewertete äquivalente Dauersc... mehr lesen...


Aktualisiert am 22.04.22
Gesetze 1-2 von 2