Gesetzesaktualisierungen

5 Gesetze aktualisiert am 04.03.2022

Gesetze 1-5 von 5

2 Paragrafen zu Berufsreifeprüfungsgesetz (BRPG) aktualisiert


§ 12 BRPG Inkrafttreten

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. September 1997 in Kraft.(2) § 4 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 21/1998 tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.(3) § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Z 4, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 erster Satz und Abs. 5, § 6 Abs. 1a, § 8 Abs. 1 und 2, § 9a samt Überschrift, ... mehr lesen...


§ 1 BRPG Allgemeine Bestimmungen

(1) Personen ohne Reifeprüfung können nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes durch die Ablegung der Berufsreifeprüfung die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen erwerben, wenn sie eine der nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absol... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.03.22

2 Paragrafen zu Berufsreifeprüfungsgesetz (BRPBG) aktualisiert


§ 12 BRPBG Inkrafttreten

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. September 1997 in Kraft.(2) § 4 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 21/1998 tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.(3) § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Z 4, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 erster Satz und Abs. 5, § 6 Abs. 1a, § 8 Abs. 1 und 2, § 9a samt Überschrift, ... mehr lesen...


§ 1 BRPBG Allgemeine Bestimmungen

(1) Personen ohne Reifeprüfung können nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes durch die Ablegung der Berufsreifeprüfung die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen erwerben, wenn sie eine der nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absol... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.03.22

2 Paragrafen zu Kärntner Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz (K-BAKB) aktualisiert


Anl. 1 K-BAKB

(1) Dieses Gesetz tritt am 18. Jänner 2016 in Kraft.(2) Die Landesregierung hat der Europäischen Kommission im Wege des zuständigen Bundesministers die für die Erstellung der Berichte gemäß Art. 60 der Berufsqualifikationenichtlinie 2005/36/EG erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen... mehr lesen...


§ 23 K-BAKB

(1) Dieser Abschnitt regelt die Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vor der Erlassung neuer oder der Änderung bestehender Gesetze und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Landes Kärnten, mit denen der Zugang zu einem landesgesetzlich reglementierten Beruf oder dessen Ausübung oder... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.03.22

2 Paragrafen zu Geschäftsordnung des Kärntner Landtages - K-LTGO (K-LTGO) aktualisiert


§ 38 K-LTGO

(1) Den Vorsitz in den Sitzungen des Ausschusses führt der Obmann. Er hat die Sitzungen des Ausschusses zu eröffnen und zu schließen, die Verhandlungen des Ausschusses zu leiten und für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung während der Sitzung zu sorgen. Der Obmann hat anzustreben, dass die ... mehr lesen...


§ 18a K-LTGO

(1) Selbständige Anträge von Mitgliedern des Landtages oder seiner Ausschüsse, die sich auf Gesetzesvorschläge beziehen, oder Gesetzesvorschläge aufgrund von Volksbegehren können vom zuständigen Ausschuss einem Begutachtungsverfahren unterzogen werden. (2) Liegt ein Gesetzesvorschlag gemäß Abs. 1... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.03.22

2 Paragrafen zu Stmk. Krankenanstaltengesetz 2012 (StKAG) aktualisiert


§ 118 StKAG

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Dezember 2012, in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.(2) Die §§ 80 und 117 Abs. 6 treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.(7) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 20/2022 treten § 55 Abs. 8 und 9 mit dem... mehr lesen...


§ 55 StKAG

(1) Das Land stellt unter Bedachtnahme auf die Verordnungen gemäß § 23 und § 24 G-ZG bzw. den Landeskrankenanstaltenplan Krankenanstaltspflege für anstaltsbedürftige Personen im eigenen Bundesland entweder durch die Errichtung und den Betrieb öffentlicher Krankenanstalten oder durch Vereinbarung ... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.03.22
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