Gesetzesaktualisierungen

5 Gesetze aktualisiert am 16.01.2022

Gesetze 1-5 von 5

1 Paragraf zu Kärntner Landesumlage-Gesetz (K-LUG) (K-LUG) aktualisiert


§ 1 K-LUG

(1) Von den Gemeinden des Landes Kärnten ist an das Land eine Umlage (Landesumlage) zu leisten.(2) Die Höhe der Landesumlage wird für die Jahre 2017 bis einschließlich 2021 mit 7,66 vH und für die Jahre 2022 und 2023 mit 7 vH der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den ge... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.01.22

15 Paragrafen zu Kärntner Informations- und Statistikgesetz - K-ISG (K-ISG) aktualisiert


§ 27 K-ISG

(1) Durch den 2. Abschnitt wird die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Jänner 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates, ABl Nr L 41 vom 14. Februar 2003, S 26, umgesetzt.(2) (entfällt)(... mehr lesen...


§ 26d K-ISG

(1) Die der Auskunftspflicht unterliegenden Organe gemäß § 1, informationspflichtige Stellen des Landes gemäß § 5, öffentliche Stellen gemäß § 15b lit. a und öffentliche Geodatenstellen gemäß § 19c lit. j sind berechtigt, zum Zweck der Durchführung von Verfahren im Sinne dieses Gesetzes sowie zur... mehr lesen...


§ 26a K-ISG

(1) Soweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:a)Bundesstatistikgesetz 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, in der Fassung des Bunde... mehr lesen...


§ 19m K-ISG

(1) Die öffentlichen Geodatenstellen und Dritte im Sinne des § 19b Abs. 1 lit. d Z 2, denen Netzzugang gewährt wird, haben die Schaffung und Nutzung ihrer Geodateninfrastruktur entsprechend den Durchführungsbestimmungen nach Art. 21 der Richtlinie 2007/2/EG, insbesondere gemäß dem Durchführungsbe... mehr lesen...


§ 19j K-ISG

(1) Der § 19i gilt sinngemäß auch für die Nutzung von Geodatensätzen und Geodatendiensten durch nachfolgende Stellen, sofern diese Nutzung zur Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Umwelt haben können, erforderlich ist:a)Organe oder Einrichtungen... mehr lesen...


§ 19h K-ISG

(1) Suchdienste (§ 19e Abs. 1 lit. a) sind der Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.(2) Für Darstellungsdienste (§ 19e Abs. 1 lit. b) dürfen Entgelte gefordert werden, sofern das Entgelt die Wartung der Geodatensätze und der entsprechenden Geodatendienste sichert. Dies gilt insbe... mehr lesen...


§ 19f K-ISG

(1) Die öffentlichen Geodatenstellen haben ihre Netzdienste nach § 19e über ein elektronisches Netzwerk zu verknüpfen und den Zugang zu diesen Netzdiensten über das Geo-Portal INSPIRE zu ermöglichen. Sie können diesen Zugang zum elektronischen Netzwerk auch über eigene Zugangspunkte (§ 19c lit. i... mehr lesen...


§ 19e K-ISG

(1) Die öffentlichen Geodatenstellen haben für die bei ihnen vorhandenen oder für sie bereitgehaltenen Geodatensätze und Geodatendienste, für die nach Maßgabe dieses Abschnittes Metadaten zu erzeugen sind, entsprechend den Durchführungsbestimmungen nach Art. 16 der Richtlinie 2007/2/EG, insbesond... mehr lesen...


§ 19d K-ISG

(1) Die öffentlichen Geodatenstellen haben Metadaten für die bei ihnen vorhandenen oder für sie bereitgehaltenen Geodatensätze und Geodatendienste in ausreichender Qualität zu erstellen und auf aktuellem Stand zu halten. Dies hat in einer Qualität zu erfolgen, die zur Erfüllung des in § 19c lit. ... mehr lesen...


§ 19b K-ISG

(1) Dieser Abschnitt ist auf Geodatensätze anzuwenden, diea)ein in den Anhängen I, II oder III der Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) angeführtes Thema betreffen,b)sich auf das österreichische Staatsgebiet beziehen,c)in elektr... mehr lesen...


§ 19 K-ISG

(1) Wurde einem Antrag auf Weiterverwendung eines Dokumentes nicht oder nur teilweise entsprochen oder ist die öffentliche Stelle mit der Erledigung des Antrages säumig, ist auf Verlangen des Antragstragstellers hierüber ein Bescheid zu erlassen. Ein Antrag auf Erlassung eines Bescheides kann – a... mehr lesen...


§ 18 K-ISG

(1) Die Landesregierung hat durch Verordnung jene Bestimmungen festzulegen, die erforderlich sind, um den auf der Grundlage von Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2019/1024 von der Europäischen Kommission erlassenen Durchführungsrechtsakten in Verbindung mit Art. 14 der Richtlinie (EU) 2019/1024 ... mehr lesen...


§ 17a K-ISG

(1) Die Bestimmungen des § 15e und der §§ 15h bis 17 sowie des § 19 Abs. 3 gelten auch für Forschungseinrichtungen und Forschungsförderungseinrichtungen sowie für Bildungseinrichtungen, die den Bestimmungen dieses Abschnittes unterliegen, in Bezug auf Forschungsdaten im Sinne des § 15 Abs. 2 lit.... mehr lesen...


§ 17 K-ISG

(1) Öffentliche Stellen haben Dokumente in ihrem Besitz allen potentiellen Marktteilnehmern zur Verfügung zu stellen, selbst wenn auf diesen Dokumenten beruhende Mehrwertprodukte bereits von einem oder mehreren Marktteilnehmern genutzt werden. Verträge oder sonstige Vereinbarungen zwischen öffent... mehr lesen...


§ 16 K-ISG

(1) Dokumente oder Teile von Dokumenten, die dem Anwendungsbereich dieses Abschnittes unterliegen, können, sofern Abs. 2 nicht anderes bestimmt, auf Antrag gemäß den Bestimmungen dieses Abschnittes zu kommerziellen und nicht kommerziellen Zwecken weiterverwendet werden.(2) Dokumente, an denen Bib... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.01.22

2 Paragrafen zu Kärntner Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz - K-LVAG (K-LVAG) aktualisiert


§ 10a K-LVAG

Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung anzuwenden:1.Abgabenexekutionsordnung - AbgEO, BGBl Nr 104/1949, zuletzt geändert durch BGBl I Nr 104/2019;2.Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG, BGBl Nr 51, zuletzt geändert... mehr lesen...


§ 1 K-LVAG

(1) Die Parteien haben für die Verleihung von Berechtigungen oder sonstige auch in ihrem Privatinteresse liegende Amtshandlungen, die von Behörden im Sinne des Art. II Abs. 1 des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 (EGVG), vom zuständigen Verwaltungsgericht oder vom Verw... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.01.22

2 Paragrafen zu Kärntner Landesmuseumsgesetz - K-LMG (K-LMG) aktualisiert


§ 33 K-LMG

(1) Der Direktor und der kaufmännische Geschäftsführer haben nach Anhörung der Landesregierung für Leistungen der Anstalt, die im Auftrag Dritter – ausgenommen im Auftrag des Landes Kärnten – erbracht werden, wie insbesondere die Entlehnung von Sammlungsexponaten (§ 8), die Herstellung von Reprod... mehr lesen...


§ 9 K-LMG

(1) Die Herstellung von Reproduktionen (wie Fotokopien, Fotografien, Mikrofilme, digitale Reproduktionen udgl.) von Sammlungsexponaten und von im Besitz der Anstalt befindlichen wissenschaftlichen Datenbeständen ist – vorbehaltlich rechtsgeschäftlich vereinbarter oder letztwillig verfügter Beschr... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.01.22

19 Paragrafen zu Kärntner Objektivierungsverordnung (K-OV) aktualisiert


§ 21 K-OV

(1) Eine Vorselektion hat zu erfolgen, wenn das Objektivierungsverfahren mehrere Verfahrensschritte umfasst und die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 erster Satz K-OG erfüllt sind.(2) Bewerben sich um eine Planstelle für eine Verwendung dera)Modellfunktion Verwaltung/Administration Servicedienste od... mehr lesen...


§ 20 K-OV

(1) Für die Beurteilung und Auswertung der einzelnen Verfahrensschritte gelten §§ 5 Abs. 2 bis 5 bzw. 8 Abs. 3 und 9 Abs. 5 in gleicher Weise.(2) Die sich für jeden Bewerber aus den Verfahrensschritten ergebenden Durchschnittsnoten werden mit mathematischen Faktoren so gewichtet, dass die beiden ... mehr lesen...


§ 19 K-OV

(1) Für Bewerber um freie Planstellen für eine Verwendung dera)Modellfunktion Verwaltung/Administration Servicedienste sowie b)Modellfunktionen Infrastruktur Assistenzdienst, Infrastruktur Facharbeiter und Infrastruktur Spezialisierte Facharbeiter hat das Objektivierungsverfahren – sofern nicht §... mehr lesen...


§ 17 K-OV

(1) Eine Vorselektion hat zu erfolgen, wenn das Objektivierungsverfahren mehrere Verfahrensschritte umfasst und die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 erster Satz K-OG erfüllt sind.(2) Bewerben sich um eine Planstelle für eine Verwendung dera)Modellfunktion Verwaltung/Administration Sachbearbeitung A... mehr lesen...


§ 16 K-OV

(1) Für die Beurteilung und Auswertung der einzelnen Verfahrensschritte gelten §§ 5 Abs. 2 bis 5, 6 Abs. 6 und 9 Abs. 5 in gleicher Weise.(2) Die sich für jeden Bewerber aus den Verfahrensschritten gemäß § 15 Abs. 1 ergebenden Durchschnittsnoten werden mit mathematischen Faktoren so gewichtet, da... mehr lesen...


§ 15 K-OV

(1) Für Bewerber um freie Planstellen für eine Verwendung dera)Modellfunktion Verwaltung/Administration Sachbearbeitung Allgemein oderb)Entlohnungsgruppe k 5 im Entlohnungsschema k: Mittlerer Verwaltungs- und Kanzleidienst und Fachdiensthat das Objektivierungsverfahren jedenfalls aus folgenden V... mehr lesen...


§ 13 K-OV

(1) Eine Vorselektion hat zu erfolgen, wenn das Objektivierungsverfahren mehrere Verfahrensschritte umfasst und die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 erster Satz K-OG erfüllt sind.(2) Bewerben sich um eine Planstelle für eine Verwendung dera)Modellfunktionen Verwaltung/Administration Fachexperten, V... mehr lesen...


§ 12 K-OV

(1) Für die Beurteilung und Auswertung der einzelnen Verfahrensschritte gelten §§ 5 Abs. 2 bis 5, 6 Abs. 5 und 6, 7 Abs. 3 bzw. 8 Abs. 3 und 9 Abs. 5 in gleicher Weise.(2) Die sich für jeden Bewerber einer Einzelausschreibung aus den Verfahrensschritten gemäß § 11 Abs. 1 ergebenden Durchschnittsn... mehr lesen...


§ 11 K-OV

(1) Für Bewerber, die sich auf Grund einer Einzelausschreibung um eine freie Planstelle für eine Verwendung der a)Modellfunktionen Verwaltung/Administration Fachexperten, Verwaltung/Administration Spezialisten, Verwaltung/Administration Sachbearbeitung, b)Modellfunktionen Ärzte im öffentlichen Ge... mehr lesen...


§ 10 K-OV

(1) Das Bewerbergespräch ist vom künftigen Vorgesetzten und einem Gutachter aus der für die Angelegenheiten des Dienstrechts zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung so zu führen, daß die Person und die einschlägige Erfahrung des Bewerbers beurteilt werden können. Im Bereich der Landes... mehr lesen...


§ 9 K-OV

(1) Das Interview ist so zu führen, daß es ein Bild über die Persönlichkeitsstruktur und die fachliche Kompetenz der Bewerber ermöglicht. Unklarheiten sind durch Nachfragen zu klären.(2) Anhand des bestehenden Anforderungsprofils, insbesondere der fachlichen und persönlichen Anforderungen, ist ei... mehr lesen...


§ 8 K-OV

(1) Ein berufskundlich-psychologischer Eignungstest muß geeignet sein, insbesondere über Interessenslage, Intelligenz und Leistungsfähigkeit der Bewerber Aufschluß zu geben.(2) Die zur Anwendung gelangenden berufskundlich-psychologischen Eignungstests müssen wissenschaftlich fundierte, nach beruf... mehr lesen...


§ 7 K-OV

(1) Ein psychologischer Persönlichkeitstest muß geeignet sein, insbesondere über die Persönlichkeitsstruktur der Bewerber Aufschluß zu geben.(2) Die zur Anwendung gelangenden psychologischen Persönlichkeitstests müssen nach allgemein anerkannten Verfahren den wissenschaftlichen Kriterien der Obje... mehr lesen...


§ 6 K-OV

(l) Die schriftliche Arbeit muß geeignet sein, insbesondere Aufschluß über die fachliche Eignung der Bewerber zu geben.(2) Die Themen- bzw. Aufgabenstellung der schriftlichen Arbeit muß im Zusammenhang mit der vorgesehenen Planstelle stehen. Die Themen bzw. Aufgaben hat (haben) der/die in Betrach... mehr lesen...


§ 5 K-OV

(l) Anhand der Bewerbungsunterlagen wird die Befähigung der Bewerber analysiert und beurteilt, inwieweit sie die von ihnen angestrebte Aufgabe auf Grund der bisherigen Leistungen auszuüben in der Lage sind.(2) Die Beurteilung erfolgt durch mindestens zwei Gutachter nach folgenden Kriterien:–beruf... mehr lesen...


§ 4 K-OV

Das Objektivierungsverfahren besteht aus einzelnen oder allen der nachstehend angeführten Verfahrensschritten:1.Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen;2.Schriftliche Arbeit;a)praktisches Fallbeispiel;b)allgemeines Thema;c)Tests zum Nachweis praktischer Fähigkeiten, wie Rechtschreibtests... mehr lesen...


§ 1 K-OV

(1) Grundlage für das Objektivierungsverfahren bildet das für die zu besetzende Planstelle erstellte Anforderungsprofil.(2) Das Anforderungsprofil besteht aus einer Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten und der hiefür erforderlichen fachlichen und persönlichen Anforderungen.(3) Die Erarbeit... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.01.22
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