Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 11.12.2021

Gesetze 1-2 von 2

2 Paragrafen zu NÖ Bezirkshauptmannschaften-Verordnung (NÖ BV) aktualisiert


§ 1 NÖ BV

Der Sitz und die Sprengel der Verwaltungsbezirke werden wie folgt festgelegt:1.Verwaltungsbezirk Amstetten mit dem Sitz in Amstetten:Allhartsberg, Amstetten, Ardagger, Aschbach-Markt, Behamberg, Biberbach, Ennsdorf, Ernsthofen, Ertl, Euratsfeld, Ferschnitz, Haag, Haidershofen, Hollenstein an der ... mehr lesen...


Aktualisiert am 11.12.21

10 Paragrafen zu Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011 - TVAG 2011, Tiroler (TVAG 2011) aktualisiert


§ 25 TVAG 2011

(1) Die Ausgleichsabgabe beträgt bei Wohnanlagen mita)sieben bis zwölf Wohnungen 5.000,- Euro,b)13 bis 24 Wohnungen 10.000,- Euro,c)25 bis 50 Wohnungen 15.000,- Euro undd)mehr als 50 Wohnungen 25.000,- Euro.(2) Die Landesregierung hat die Beträge nach Abs. 1 durch Verordnung entsprechend anzupass... mehr lesen...


§ 13 TVAG 2011

(1) Die Gemeinden werden ermächtigt, durch Verordnung auf unbebaute Grundstücke, die als Bauland gewidmet sind, einen vorgezogenen Erschließungsbeitrag zu erheben. Bei Grundstücken, die nur teilweise als Bauland gewidmet sind, darf ein vorgezogener Erschließungsbeitrag nur hinsichtlich der als Ba... mehr lesen...


§ 27 TVAG 2011

(1) Die Gemeinden und der Stadtmagistrat Innsbruck sind Verantwortliche nach Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/... mehr lesen...


§ 11 TVAG 2011

(1) Wird auf einem Bauplatz, für den bereits ein Erschließungsbeitrag nach diesem Gesetz oder nach früheren Rechtsvorschriften unter Zugrundelegung der Gesamtfläche des Bauplatzes entrichtet wurde, ein Neubau errichtet oder ein Gebäude so geändert, dass seine Baumasse vergrößert wird, so ist nur ... mehr lesen...


§ 7 TVAG 2011

(1) Die Gemeinden werden ermächtigt, im Fall des Neubaus eines Gebäudes oder der Änderung eines Gebäudes, durch die seine Baumasse vergrößert wird, einen Erschließungsbeitrag zu erheben. Verlieren Gebäude im Sinn des § 2 Abs. 4 oder Teile davon ihren Verwendungszweck durch bauliche Änderungen, so... mehr lesen...


§ 6 TVAG 2011

(1) Der Abgabenanspruch entsteht mit dem Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Befreiung. Dieser Zeitpunkt ist auch für die Bemessung der Ausgleichsabgabe maßgebend.(2) Die Ausgleichsabgabe ist in den Fällen des § 8 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2018 nach dem Baubeginn vorzuschreiben... mehr lesen...


§ 5 TVAG 2011

(1) Die Ausgleichsabgabe beträgt für jede Abstellmöglichkeit, für die eine Befreiung erteilt wird, das Zwanzigfache, wenn jedoch aufgrund des § 8 Abs. 2 der Tiroler Bauordnung 2018 oder einer Verordnung nach § 8 Abs. 10 der Tiroler Bauordnung 2018 Parkdecks oder unterirdische Garagen errichtet we... mehr lesen...


§ 3 TVAG 2011

(1) Die Gemeinden werden ermächtigt, für jede Abstellmöglichkeit, für die eine Befreiung nach § 8 Abs. 11 der Tiroler Bauordnung 2018 erteilt wird, eine Ausgleichsabgabe zu erheben.(2) Die Erhebung der Ausgleichsabgabe ist durch Verordnung der Gemeinde anzuordnen. mehr lesen...


§ 2 TVAG 2011

(1) Bauplatz ist ein Grundstück, auf dem ein Gebäude errichtet werden soll oder besteht. Grundstück ist eine Grundfläche, die im Grundsteuerkataster oder im Grenzkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet ist oder die in einem Zusammenlegungsverfahren als Grundabfindung gebildet wurde.(2) Bauli... mehr lesen...


§ 1 TVAG 2011

(1) Dieses Gesetz regelt die Erhebung von:a)Ausgleichsabgaben im Fall der Befreiung von der Verpflichtung zur Schaffung von Abstellmöglichkeiten nach § 8 Abs. 11 der Tiroler Bauordnung 2018, LGBl. Nr. 28, in der jeweils geltenden Fassung (Ausgleichsabgabe für Abstellmöglichkeiten);b)Beiträgen und... mehr lesen...


Aktualisiert am 11.12.21
Gesetze 1-2 von 2