Verweisungen in diesem Gesetz auf Bundesrecht sind als Verweisungen auf folgende Fassungen zu verstehen:1.Schifffahrtsgesetz (SchFG), BGBl. I Nr. 62/1997, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 24/2020;2.Seen- und Fluss-Verkehrsordnung (SFVO), BGBl. II Nr. 98/2013 in der Fassung der Verordnung B... mehr lesen...
(1) Auf dem Weißensee ist die Schifffahrt mit Fahrzeugen – ausgenommen Wassermotorrädern im Sinne von § 3 Abs. 1 Z 11 SFVO –a)mit Innenbord-Viertakt-Hubkolbenmotoren oder Dampfmaschinen, sofern sie auf Grund einer Konzession nach dem SchFG betrieben wird,b)mit Viertakt-Hubkolbenmotoren oder Dampf... mehr lesen...
(1) Auf dem Millstätter See ist die Schifffahrt mit Fahrzeugen – ausgenommen Wassermotorrädern im Sinne von § 3 Abs. 1 Z 11 SFVO –a)mit Innenbord-Viertakt-Hubkolbenmotoren oder Dampfmaschinen, sofern sie auf Grund einer Konzession nach dem SchFG betrieben wird,b)mit Viertakt-Hubkolbenmotoren oder... mehr lesen...