(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das NÖ Elektrizitätswesengesetz 2001, LGBl. 7800–1, außer Kraft.(2) § 37 tritt sechs Monate nach Festlegung der in Art. 4 Abs. 1 der KWK-Richtlinie genannten harmonisierten Wirkungsgrad-... mehr lesen...
(1) Die Behörde hat bis spätestens 30. Juni jeden Jahres dem der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologiea)(entfällt)b)eine im Einklang mit der in Anlage III ElWOG 2010 und der Entscheidung 2008/952/EG der Europäischen Kommission dargelegten Methode... mehr lesen...
(1) Die Behörde hat auf der Grundlage der harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte auf Antrag des Betreibers jene KWK-Anlagen zu benennen, für die vom Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist, Herkunftsnachweise für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung gemäß § 2 Abs. ... mehr lesen...
(1) Netzbenutzer haben sich einer Bilanzgruppe anzuschließen oder unter Beachtung des Hauptstückes V eine eigene Bilanzgruppe zu bilden.(2) Netzbenutzer sind verpflichtet,1.Daten, Zählerwerte und sonstige zur Ermittlung ihres Verbrauches an elektrischer Energie dienende Angaben an Netzbetreiber, ... mehr lesen...
(1) Der vom Übertragungsnetz der Austrian Power Grid AG in NÖ abgedeckte Netzbereich ist Bestandteil eines Regelzonenbereiches. Der Betreiber dieses Übertragungsnetzes ist auch Regelzonenführer (wird als Regelzonenführer benannt).(2) Zusätzlich zu den im § 41 auferlegten Pflichten obliegen dem Re... mehr lesen...
(1) Die Übertragungsnetzbetreiber haben der Regulierungsbehörde alle zwei Jahre einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan für das Übertragungsnetz zur Genehmigung vorzulegen, der sich auf die aktuelle Lage und die Prognosen im Bereich von Angebot und Nachfrage stützt.(2) Zweck des Netzentwicklungsp... mehr lesen...
(1) Verteilernetzbetreiber sind verpflichtet, zu den jeweils genehmigten Allgemeinen Netzbedingungen mit Netzzugangsberechtigten innerhalb des von ihrem Verteilernetz abgedeckten Gebietes privatrechtliche Verträge über den Anschluss an ihr Netz abzuschließen.(1a) Die Allgemeine Anschlusspflicht b... mehr lesen...
(1) Zusätzlich zu den im Abschnitt 1 festgelegten Pflichten sind Verteilernetzbetreiber verpflichtet,1.das von ihnen betriebene Netz sicher, zuverlässig und leistungsfähig unter Bedachtnahme auf den Umweltschutz zu betreiben und zu erhalten sowie für die Bereitstellung aller unentbehrlichen Hilfs... mehr lesen...
(1) Ein Netzbetreiber kann den Netzzugangsberechtigten den Netzzugang aus nachstehenden Gründen ganz oder teilweise verweigern:1.bei außergewöhnlichen Netzzuständen (Störfälle) sowie2.bei mangelnden Netzkapazitäten.3.(entfällt durch LGBl. Nr. 68/2021)(2) Der Netzbetreiber, an dessen Netz die Kund... mehr lesen...
(1) Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Ausdruck1.“Agentur”: die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden gemäß Verordnung (EG) Nr. 2009/713/EG;2.“Anschlussleistung”: jene für die Netznutzung an der Übergabestelle vertraglich vereinbarte Leistung;3.“Ausgleichsenergie”: d... mehr lesen...
LGBl. 7800-1LGBl. 7800-2LGBl. 7800-3[CELEX-Nr.: 32009L0072, 32009L0028, 396L0061, 396L0082, 32006L0123, 32006L0032]LGBl. 7800-4LGBl. 7800-5LGBl. Nr. 94/2015[CELEX-Nr.: 32009L0028, 32012L0027]LGBl. Nr. 12/2018LGBl. Nr. 23/2018[CELEX-Nr. 32015L1535]LGBl. Nr. 42/2018LGBl. Nr. 54/2020LGBl. Nr. 90/202... mehr lesen...
(1) Die Leitungsrechte umfassen das Rechta)auf Errichtung und Erhaltung sowie auf Betrieb von Leitungsstützpunkten, Schalt- und Umspannanlagen, sonstigen Leitungsobjekten und anderem Zubehör,b)auf Führung und Erhaltung sowie auf Betrieb von Leitungsanlagen im Luftraum oder unter der Erde,c)auf Au... mehr lesen...
(1) Die Errichtung und Inbetriebnahme von elektrischen Leitungsanlagen bedarf unbeschadet der nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Bewilligungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen der Bewilligung durch die Behörde. Das gleiche gilt für Änderungen oder Erweiterungen ele... mehr lesen...
LGBl. 7810-1LGBl. 7810-2LGBl. 7810-3LGBl. 7810-4LGBl. Nr. 12/2018 LGBl. Nr. 68/2021 mehr lesen...