Gesetzesaktualisierungen

4 Gesetze aktualisiert am 13.04.2021

Gesetze 1-4 von 4

18 Paragrafen zu Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetz (UUIG) aktualisiert


§ 53 UUIG

Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien:1.Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl Nr L 197 vom 21. Juli 2001;2.Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments un... mehr lesen...


§ 52 UUIG

(1) Die Bezeichnung des 1. Abschnittes und die §§ 1, 2, 14, 16 bis 37 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 72/2007 treten mit 1. Oktober 2007 in Kraft.(2) Bis zur Erlassung der im § 19 vorgesehenen Umgebungslärmschutz-Verordnung gilt die Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung (Bundes-LärmV), BGBl II... mehr lesen...


§ 50 UUIG

Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung:1.Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002, BGBl I Nr 102; Gesetz BGBl I Nr 8/2021;2.Biozidproduktegesetz – Biozid... mehr lesen...


§ 42 UUIG

(1) Berechtigte gemäß Abs 2 können die Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Sprengel der Eintritt eines Umweltschadens behauptet wird, schriftlich auffordern, gemäß § 38 Abs. 2 bis 4 tätig zu werden (Umweltbeschwerde).(2) Eine Umweltbeschwerde zu erheben, sind berechtigt:1.Natürliche oder juristis... mehr lesen...


§ 17 UUIG

(1) Bis spätestens 31. Mai 2013 hat die Landesregierung für den Ballungsraum Salzburg Teil-Aktionspläne für IPPC-Anlagen auszuarbeiten. Diese Pläne sind dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus bekannt zu geben.(2) In den Teil-Aktionsplänen sind geeignete Maßnahmen vorzusehen, wenn ... mehr lesen...


§ 15 UUIG

(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, soweit die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, wer 1.eine genehmigungspflichtige Anlage ohne die gemäß § 3 Abs 1 erforderliche Genehmigung errichtet, betreibt oder wesentlich än... mehr lesen...


§ 13 UUIG

(1) Anlagen gemäß § 1 Abs 1 sind regelmäßigen Umweltinspektionen zu unterziehen.(1a) Die Landesregierung hat einen Umweltinspektionsplan zu erstellen, der alle Anlagen des Landes enthält. Der Umweltinspektionsplan ist regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Die Erstellung ei... mehr lesen...


§ 12 UUIG

(1) Zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Abschnittes oder von auf Grund dieses Abschnittes erlassenen Verordnungen und Bescheiden sind den Organen der Bezirksverwaltungsbehörde sowie den beigezogenen Sachverständigen das Betreten sowie die Besichtigung der Anlage und die Entnahm... mehr lesen...


§ 10 UUIG

(1) Innerhalb von einem Jahr nach der Veröffentlichung von BVT-Schlussfolgerungen zur Haupttätigkeit einer Anlage hat der Inhaber oder die Inhaberin einer Anlage der Bezirksverwaltungsbehörde mitzuteilen, ob1.zur Anpassung der Anlage an den Stand der Technik, insbesondere die BVT-Schlussfolgerung... mehr lesen...


§ 9 UUIG

(1) BVT-Schlussfolgerungen sind als Referenzdokumente für die Erteilung der Genehmigung für Anlagen mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union anzuwenden.(2) Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken aus BVT-Merkblättern, die von der Europäischen Kommission ... mehr lesen...


§ 8 UUIG

(1) Die Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe gelten an dem Punkt, an dem die Emissionen die Anlage verlassen, wobei eine etwaige Verdünnung vor diesem Punkt bei der Festsetzung der Grenzwerte nicht berücksichtigt wird.(2) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat gemäß § 7 Z 1 Emissionsgrenzwerte in Geneh... mehr lesen...


§ 7 UUIG

Der Genehmigungsbescheid hat jedenfalls zu enthalten:1.Emissionsgrenzwerte oder äquivalente Parameter oder Maßnahmen gemäß § 6 Abs 1 Z 7 nach dem Stand der Technik. Dabei sind die technische Beschaffenheit der betreffenden Anlage, ihr Standort und die jeweiligen örtlichen Umweltbedingungen zu ber... mehr lesen...


§ 6 UUIG

(1)Die Genehmigung gemäß § 3 Abs 1 ist zu erteilen, wenn1.alle geeigneten Vorsorgemaßnahmen gegen Umweltverschmutzung, insbesondere durch den Einsatz von dem Stand der Technik entsprechenden technologischen Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, getroffen werden;2.keine erheblichen Umweltve... mehr lesen...


§ 5 UUIG

(1) Wenn die Errichtung, der Betrieb oder die wesentliche Änderung einer Anlage gemäß § 1 Abs 1 erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt eines ausländischen Staates haben kann oder ein solcher Staat ein diesbezügliches Ersuchen stellt, hat die Bezirksverwaltungsbehörde gleichzeitig mit ... mehr lesen...


§ 4 UUIG

(1) Dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 3 Abs 1 und der Anzeige gemäß § 3 Abs 2 sind in vierfacher Ausfertigung insbesondere anzuschließen:1.eine Beschreibung der Anlage sowie Art und Umfang der Tätigkeit;2.Angaben über Roh- und Hilfsstoffe sowie sonstige Stoffe und Energie, die in... mehr lesen...


§ 2 UUIG

In diesem Abschnitt bedeutet:1.Aktionsplan (Teilaktionsplan): Plan zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich der Lärmminderung, gegebenenfalls auch für Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete;2.Änderung einer Anlage: eine Veränderung der Beschaffenheit o... mehr lesen...


§ 1 UUIG

(1) Dieser Abschnitt ist anzuwenden auf:a)Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr;b)Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen mit mehr als1.40.000 Plätzen für Geflügel,2.2.000 Plätzen für Mastschweine (Schweine über 30 kg) oder3.750 Plätz... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.04.21

2 Paragrafen zu Salzburger Einforstungsrechtegesetz (Sbg. EFRG) aktualisiert


§ 59 Sbg. EFRG

(1) Die §§ 3 Abs 2, 4 Abs 2 und 3, 7, 8 Abs 1, 8a, 9 Abs 1, 18 Abs 1, 25 Abs 1, 28, 29 Abs 2, 31 Abs 2, 33 Abs 2, 38 Abs 1, 40 Abs 1, 45 Abs 7, 49 Abs 1, 50a Abs 4, 50b Abs 8 bis 11, 53 Abs 1, 54 Abs 2, 56 und 57 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 71/2007 treten mit 1. Oktober 2007 in Kraft. Gle... mehr lesen...


§ 57 Sbg. EFRG

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl Nr L 26 vom 28. Jänner 2012, in der Fassung der Richtlinie 2014/52/EU des Euro... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.04.21

2 Paragrafen zu Salzburger Flurverfassungs-Landesgesetz 1973 (FLG. 1973) aktualisiert


§ 124 FLG. 1973

(1) Die §§ 15, 26 Abs 1, 27a Abs 1, 46 Abs 3, 87 Abs 2, 89, 90 Abs 4 bis 7, § 91a Abs 9 und 10, 94 Abs 1, 99 Abs 2, 102, 103, 104 Abs 1, 3 und 4, 106 Abs 1 und 2 und 108 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.(2) Wenn in diesem Gesetz ein rechtskräftiger B... mehr lesen...


§ 122 FLG. 1973

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl Nr L 26 vom 28. Jänner 2012, in der Fassung der Richtlinie 2014/52/EU des Euro... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.04.21

2 Paragrafen zu Salzburger Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz 1969 (Sbg. LGVAG 1969) aktualisiert


§ 12 Sbg. LGVAG 1969

(1) Die §§ 1 Abs 1 und 3 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes 65/2006 treten mit 1. September 2006 in Kraft.(2) Art IV des Gesetzes LGBl Nr 38/2003 wird aufgehoben.(3) § 2 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 93/2008 tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.(4) § 3 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LG... mehr lesen...


§ 10 Sbg. LGVAG 1969

Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung:1.Agrarverfahrensgesetz (AgrVG. 1950), BGBl Nr 173/1950; Gesetz BGBl I Nr 189/2013;2.Allgemeines Verwaltungsverfa... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.04.21
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