(1) Bediensteten, die überwiegend mit genotoxischen Substanzen arbeiten, die carcinogene, mutagene oder reproduktionstoxische Wirkungen aufweisen, gebührt pro Monat eine allgemeine Gefahrenabgeltung in Höhe von 6,041 % aus E 1/1/2.(2) Bediensteten mit einer Strahlengefährdung der Stufe 1 (Arbeite... mehr lesen...
(Bezeichnung des Gemeindeverbandes, verbandsangehörige Gemeinden, Sitz des Gemeindeverbandes)(Anm. Anlage ist nicht darstellbar.) mehr lesen...