Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 04.03.2021

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2 Paragrafen zu Kärntner Bezügegesetz 1992 - K-BG (K-BG) aktualisiert


Anl. 1 K-BG

Mit Art II Abs. 2 des Gesetzes LGBl Nr 17/1993 wurde folgende Übergangsbestimmung getroffen:(2) Personen, denen auf Grund des Kärntner Bezügegesetzes 1992 Bezüge (Aufwandsentschädigungen), Amtszulagen oder Auslagenersätze in einer Höhe ausbezahlt wurden, auf die nach diesem Gesetz kein Anspruch m... mehr lesen...


§ 92 K-BG

(1) Soweit Leistungen nach dem ersten Teil dieses Gesetzes auf der Grundlage von Gehaltsansätzen von Landesbeamten des Dienststandes der Allgemeinen Verwaltung, Dienstklasse IX, zu ermitteln sind, sind diesen Leistungen für die Zeit vom 1. April 1996 bis 30. Juni 2000 die Gehaltsansätze eines Lan... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.03.21
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