Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 08.01.2021

Gesetze 1-1 von 1

6 Paragrafen zu Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz (BLVG) aktualisiert


§ 15 BLVG

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. September 1964 in Kraft.(2) Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(3) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten die bisher geltenden Bestimmungen über die Lehrverp... mehr lesen...


§ 9 BLVG Einrechnung von Nebenleistungen

(1) Die Tätigkeit des Lehrers, der mit der verwaltungsmäßigen Unterstützung des Direktors betraut ist, wird als eine halbe Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe III je Klasse der Schule in die Lehrverpflichtung eingerechnet.(1a) Die Tätigkeit der Lehrperson, die mit der Funktion Schulcluster-... mehr lesen...


§ 10 BLVG Einrechnung von Erziehertätigkeiten und Aufsichtsführung in die Lehrverpflichtung

(1) Die Erziehertätigkeit der Lehrer (Erzieher) an Internatsschulen oder Schülerheimen des Bundes oder an gleichartigen Anstalten ist, soweit in den folgenden Absätzen nicht anderes bestimmt wird, je Beschäftigungsstunde in der Woche mit 0,5 Werteinheiten auf die Lehrverpflichtung anzurechnen bez... mehr lesen...


§ 6 BLVG

Soweit für einzelne Unterrichtsgegenstände lehrplanmäßig nicht die Erteilung wöchentlicher Unterrichtsstunden Wochenstunden), sondern1.nur die Abhaltung von Exkursionen oder tageweisen Lehrveranstaltungen oder2.Fernunterrichtvorgesehen ist, hat der zuständige Bundesminister im Einvernehmen mit de... mehr lesen...


§ 3 BLVG

(1) Das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Leiter der unter § 1 Abs. 1 fallenden Schulen und der Leiter der Bundeskonvikte vermindert sich je nach der Zuweisung dieser Schulen und Bundeskonvikte zu den Dienstzulagengruppen im Sinne des § 57 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54. Das Ausmaß der Ver... mehr lesen...


§ 2 BLVG Ausmaß der Lehrverpflichtung

(1) Das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Lehrer (Erzieher) beträgt 20 Wochenstunden. Die Unterrichtsstunden in den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind auf die Lehrverpflichtung mit folgenden Werteinheiten je Wochenstunde anzurechnen:1.für Unterrichtsgegenstände der Lehrverpflichtungsgruppe I (... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.01.21
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