(1) (Verfassungsbestimmung) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2) Dieses Gesetz ist auf Sachverhalte anzuwenden, die nach dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Monatsersten verwirklicht wurden.(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 18/... mehr lesen...
(1) Die oder der Vorsitzende und im Falle ihrer oder seiner Verhinderung ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter hat die Kommission nach Bedarf einzuberufen.(2) Die Kommissionsmitglieder sind rechtzeitig und nachweislich unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu laden. Ein ... mehr lesen...
LGBl. Nr. 70/2000 (XVII. Gp. RV 978 AB 983)LGBl. Nr. 32/2001 (XVIII. Gp. RV 111 AB 127)LGBl. Nr. 27/2002 (XVIII. Gp. IA 228 AB 236)LGBl. Nr. 27/2003 (XVIII. Gp. RV 497 AB 509)LGBl. Nr. 10/2006 (XIX. Gp. RV 19 AB 28)LGBl. Nr. 18/2010 (XIX. Gp. RV 1321 AB 1354) [CELEX Nr. 32002L0073, 32004L0113, 32... mehr lesen...
Der Fortlauf einer am 1. Jänner 2021 laufenden oder nach diesem Tag zu laufen beginnenden 14-tägigen Frist nach § 19 Abs. 1 oder 4 wird bis 28. Februar 2021 gehemmt. mehr lesen...
(1) Für die Dauer der Geltung von Maßnahmen, die auf der Grundlage von Verordnungen des Epidemiegesetzes 1950 oder des COVID-19-Maßnahmengesetzes zur Bekämpfung von COVID-19 getroffen wurden, kann der Dienstgeber anordnen, dass Gemeindeangestellte dienstliche Aufgaben in ihrer Wohnung oder an ein... mehr lesen...
(1) Die Leistungsfeststellungskommission oder die Disziplinarkommission kann abweichend von den Bestimmungen der §§ 4 Abs. 3 bzw. 5 Abs. 3 Beschlüsse im Umlaufweg oder in einer Video- oder Telefonkonferenz fassen. Die Beschlussfassung im Umlaufweg hat in der Weise zu erfolgen, dass der Antrag vom... mehr lesen...