Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 09.12.2020

Gesetze 1-1 von 1

13 Paragrafen zu Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 - K-AWO (K-AWO) aktualisiert


§ 66 K-AWO

(1) Soweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung anzuwenden:a)Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), BGBl. I Nr. ... mehr lesen...


§ 62 K-AWO

(1) Die Bestellung zum Aufsichtsorgan hat durch schriftlichen Bescheid zu erfolgen.(2) Das Aufsichtsorgan hat vor der Landesregierung die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben zu geloben. Die Landesregierung hat dem Aufsichtsorgan unmittelbar nach der Angelobung einen Dienstausweis mit Lichtbil... mehr lesen...


§ 56 K-AWO

(1) Die Abfallgebühren umfassen den durch die Entsorgung und die Umweltberatung entstehenden Aufwand. Dieser Aufwand besteht insbesondere aus:a)den Kosten für die Müllabfuhr und die getrennte Sammlung von Abfällen, einschließlich der Entsorgung allgemein zugänglicher Plätze (§ 8 Abs. 1),b)den Kos... mehr lesen...


§ 48 K-AWO

(1) Der Abfallwirtschaftsverband hat die Bestimmungen des Abs. 3 und der §§ 42 Abs. 2, 43 Abs. 3, 44 Abs. 3 und 49 Abs. 2 mit einer Geschäftsordnung auszuführen.(2) Durch die Geschäftsordnung sind die Bestimmungen der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung über die Kontrolle und über die Gebarung s... mehr lesen...


§ 37 K-AWO

(1) Die Errichtung, der Betrieb und die Erhaltung der in der Verordnung gemäß § 36 Abs. 1 vorgesehenen öffentlichen Behandlungsanlagen sind Aufgabe der Abfallwirtschaftsverbände. Haben die Abfallwirtschaftsverbände in ihrem Entsorgungsbereich lediglich eine öffentliche Behandlungsanlage einer bes... mehr lesen...


§ 36 K-AWO

(1) Die Landesregierung hat zur geordneten Entsorgung der im Land anfallenden Abfälle mit Verordnung die Entsorgungsbereiche, die Art und die Anzahl der öffentlichen Behandlungsanlagen und die Art der in diesen Anlagen zu behandelnden Abfälle aus einem oder vorübergehend zur Aufrechterhaltung der... mehr lesen...


§ 34 K-AWO

Die Landesregierung hat für den Klärschlamm aus Abwasserreinigungs- und Abwasserbehandlungsanlagen in Kärnten das Register gemäß Art. 10 der Klärschlamm-Richtlinie 86/278/EWG zu führen. mehr lesen...


§ 28 K-AWO

(1) Als Bioabfall– und Grünabfallkompost im Sinne dieses Gesetzes gilt ein humusähnlicher Stoff, der als Produkt biologisch–chemischer Umwandlung aus Bioabfall anfällt; kompostierte Bioabfälle aus nicht mehr als zehn Haushalten oder von der Menge und der Zusammensetzung vergleichbar aus Betrieben... mehr lesen...


§ 19 K-AWO

(1) Der Abfallwirtschaftsverband hat im Falle einer Verordnung gemäß § 23 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), BGBl. I Nr. 102, in seinem Entsorgungsbereich für die Sammlung und Abfuhr der einer von den übrigen Abfällen getrennten Entsorgung zuzuführenden Altstoffe zu sorgen, sow... mehr lesen...


§ 6 K-AWO

(1) Das Land Kärnten hat als Träger von Privatrechten insbesondere zu fördern:a)die Vermeidung und die Verwertung von Abfällen,b)die Ausbildung von Umweltberatern undc)die Aufklärung über abfallwirtschaftliche Zielsetzungen durch Informationen und bewusstseinsbildende Maßnahmen der Bevölkerung un... mehr lesen...


§ 4 K-AWO

(1) Die Landesregierung hat für das Land Kärnten zur Umsetzung und zur Einhaltung der Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft (§ 1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), BGBl. I Nr. 102) ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und auf der Internetseite des Landes Kärnten zu veröffentlichen.... mehr lesen...


§ 2 K-AWO

(1) Als Abfälle im Sinne dieses Gesetzes gelten Siedlungsabfälle, die nicht gefährlich sind (Art. 3 Z 2a in Verbindung mit Z 2b der Abfall-Richtlinie 2008/98/EG), und Klärschlamm.(2) Nicht gefährliche Siedlungsabfälle sind insbesondere der Hausmüll, der Sperrmüll, der Betriebsmüll und die Altstof... mehr lesen...


§ 1 K-AWO

(1) Dieses Gesetz ordnet die Bewirtschaftung der Abfälle zur Vermeidung, Verminderung und Entsorgung von Abfällen und regelt die Ausschreibung von Abfallgebühren zur Deckung des Aufwandes der Bewirtschaftung der Abfälle.(2) Die Bewirtschaftung der Abfälle im Sinne dieses Gesetzes umfasst die Art ... mehr lesen...


Aktualisiert am 09.12.20
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